Abwasserasylanten im Reihenhaus

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Teddy1
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Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Teddy1 » 10.08.2020, 09:50

Drei Reihenhäuser teilen sich eine Abwasserinfrastruktur.

Das mittlere Reihenhaus, Nachbar A, besitzt als einziges der drei Reihenhäuser eine Abwasserrückschlagklappe, sowie die Abwasserleitung zur Kanalisation. Die anderen beiden Reihenhäuser besitzen keine Abwasserrückschlagklappe und auch keinen direkten Zugang zur Kanalisation. Diese leiten ihre Abwässer über einen Wanddurchbruch und einer Abwasserrohrverbindung in Nachbar As Abwassersystem.

Vom rechten Reihenhaus leitet Nachbar B seine Fäkalien und Badabwässer in das Abwasserohr von Nachbar A, vom linken Reihenhaus leitet Nachbar C seine Küchen- und Waschmaschinenabwässer über das Rohrleitungssystem von A in die Kanalisation.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Verstopfungen mit Überschwemmungen in As Keller. Die SHK-Monteure, welche die Verstopfungen beseitigten, lokalisierten Fritten-Fett, Bauschutt, Feinstrumpfhosen, Damenbinden, Spielzeug und Sägespäne als Ursache. Die Kosten der Verstopfungsbeseitigung teilte sich A mit bisher den Verursachern, welche diese bisher sehr widerwillig übernahmen.

Nach einem längeren Urlaub, war As Keller wieder überschwemmt, das Schmutzwasser stank eklatant durch As Reihenhaus. Da A in seinem Keller eine Heizungsanlage, den Hauselektroanschluss und einen Hobbyraum mit vielen elektrischen Geräten betreibt, war er über die Verschmutzungen sehr verunsichert und bot den Versachern zur Gefahrenabwehr eine Trennung des Abwassersystems an.

Diese lehnten entrüstet ab. A muss als Eigentümer den bisherigen Zustand ertragen, es sei für B und C nicht tragbar, einen eigenen Abwasserabfluss einzurichten. Das sei zu teuer, eine eigene Abwasserleitung zur Kanalisation würde mehrere Tausend Euro kosten, das sei finanziell nicht zumutbar. B und C seien Geringverdiener, immer knapp bei Kasse, sie würden ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben, als wie für eine unattraktive Abwasserleitung. Außerdem müssen dann B und C dann für die Beseitigung von Verstopfungen selbst aufkommen, beim bisherigen Zustand würden die Kosten durch 3 bzw. durch 2 geteilt. Außerdem sei Nachbar A stets der Verursacher der Verstopfungen.

B und C forderten A auf, auf seine Kosten eine Abwasserleitung mit einem größeren Durchmesser, und einem stärkeren Gefälle zu installieren, so dass auch größere Gegenstände zügig hindurchgespült werden können.

Die Reihenhäuser wurden in den 1930er Jahren errichtet, der Kaufvertrag enthält die Klausel, dass die Nachbarn nicht von der Abwasserinfrastruktur abklemmt werden dürfen. Ein Eintrag im Grundbuch (Nießbrauchrecht) ist bei weder bei Nachbar A, B und C vorhanden.

Nun hat A Sorge, dass bei weiteren Überschwemmungen, der Hauselektroanschluss unter Wasser steht und die Heizungsanlage Schaden nimmt. Wie soll A jetzt vorgehen? Kann er Nachbarn B und C, unter Dokumentation der bisherigen Schäden, ein großzügiges Ultimatum (1-2 Jahre) zur Installation einer eigenen Abwasserinfrastruktur setzen, finanzielle Fördermöglichkeiten aufzeigen und nach Ablauf des Ultimatums eigenmächtig B und C von seinem Abwassersystem trennen?



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Klaus » 10.08.2020, 11:53

Also langer Text wenig....

Normalerweise kommt von oben das Fallrohr geht in die Kanalisation, hat man einwandfreie Leitungen kann da nur in Dusche und Klo irgendwas herauskommen. Wie jetzt der Keller volllaufen kann obwohl man sogar eine Abwasserrückschlagklappe hat ?? Sollte man mal einen Fachmann fragen.

Wenn es keinerlei Regelung im Grundbuch gibt, dann könnte man die Nachbarn an den Kosten beleidigen. Diese nutzen ein Notleitungsrecht ab.

Jedoch entstehen bei Abwasser kaum welche. Es sei denn man lässt die Leitung mal ausschleudern und ausspülen. Dann fließt es auch wieder. Die Kosten werden gedrittelt, bzw könnte man auch nach Personen rechnen. Jedoch müsste man belegen das dies notwendig ist

Das Problem alter Leitungen ist weder der Durchmesser noch das Gefälle sondern der mangelnde Durchfluss. Durch die Spartasten am Spülkasten kommt kaum was.

A müsste seinen Keller zur Leitung hin abdichten und einen Notabfluss schaffen.
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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Teddy1 » 10.08.2020, 12:14

Ein Fallrohr von A kommt von oben (linke Seite des Hauses), geht über die Abwasserklappe in die Kanalisation. Vor der Abwasserklappe mündet der Abzweig von Nachbar C hinein.
Ein weiteres Fallrohr kommt von oben (rechte Seite des Hauses) dort mündet ein Abzweig von Nachbar B hinein. Durch As Keller verläuft das Abwasserrohr von der rechten Hausseite mit 1 cm Gefälle pro Meter, um dann in das Abwasserrohr an der linken Hausseite zu münden.

An dieser Abwasserleitung betreibt A eine Dusche und ein Waschbecken, aus denen mit schöner Regelmäßigkeit die Abwässer von B und C herauskommen.

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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Klaus » 10.08.2020, 12:36

Mal so gefragt

Da errichtet der Bauherr von A ein Haus mit billigsten Leitungen und erlaubt auch noch den Nachbarn die Einleitung. Die billigen Leitungen gehören A.
Wer sollte nun die Kosten tragen richtige Leitungen zu erbauen. Das nennt man Baumangel, der aber wohl lange verjährt ist.

Das nun A2 das Haus von A gekauft hat, ist doch das alleinige Problem von A2. Man kann übrigens vor den Abwasserleitungen von A Klappen einbauen, dann staut es sich anderswo. Bzw beim Nachbar selber.

Die beiden anderen loszuwerden wir schwer, denn die haben kein Problem
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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Teddy1 » 12.08.2020, 13:04

A wird folgendes durchführen.

Er wird Nachbarn B und C mitteilen, dass er aus Gründen des Schutzes vor Überschwemmungen die Abwasserzuflüsse aus den Nachbarreihenhäusern innerhalb von 20 Monaten verschließen wird. Weiterhin wird A den Nachbarn kompetente Juristen zur Klageerhebung empfehlen und die Nutzung von Fördermitteln zur Erstellung einer eigenen Abwasserinfrastruktur aufzeigen.

Da vor den Häusern eine Abwasserleitung verläuft, können B und C schwerlich ein Notleitungsrecht einklagen. Diese müssten in ihrem Reihenhaus eine eigene Abwasserleitung mit Drosselklappe installieren, einen Wanddurchbruch für das Abwasserrohr erzeugen und auf 10 m Länge Erdaushub und Abwasserrohr zur Abwasserleitung des Abwasserversorgers erstellen.

Es besteht KEINE zwingende Notwendigkeit (Notleitungsrecht), die Abwässer von B und C durch As Reihenhaus in die Abwasserleitung des regionalen Abwasserentsorgers einzuleiten.

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Beitrag von Klaus » 12.08.2020, 13:16

das geht nach hinten los !!!

Man hatte gemeinsam eine Anlage errichtet, es würde gegen Treu und Glauben verstoßen das man diese einfach kündigen kann.
Das Problem ist das A beiden Parteien versprochen hat das Sie ihr Wasser dort ableiten dürfen und A hat es versäumt seine Anlage entsprechend zu dimensionieren.

Ich denke mal A würde am einfachsten und vermutlich billigsten fahren wenn er seine Rohre dem Bedarf anpassen würde. Und dabei sein Haus mit Klappen schützt.

dass er aus Gründen des Schutzes vor Überschwemmungen die Abwasserzuflüsse aus den Nachbarreihenhäusern innerhalb von 20 Monaten verschließen wird
Da steht bereits das es keine "Not" gibt mit drin. Ich würde das per einstweiliger Verfügung beantworten. Kostet A dann jeweils einen 1000 Anwalts und Gerichtskosten

Umbauen wird billiger !!!
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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Teddy1 » 20.08.2020, 09:26

Vielen Dank für die Tipps.

A wird sich seine Abwasserleitung mit Rückstauverschlüssen versehen, so dass sein Keller bei einer Verstopfung der Abwasserleitung nicht mehr von Nachbar B und Cs Abwässern überschwemmt wird.

Jetzt befürchtet A bei längerer Abwesenheit, wenn Nachbar B wieder eine Feinstrumpfhose im WC herunterspült oder Nachbar C einen Behälter mit Frittenfritt ins Spülbecken kippt, erneut Verstopfungen der durch As Keller führenden Abwasserleitung. Die Rückstauverschlüsse würden dafür sorgen, dass die Abwässer nun aus Nachbar B und C Abwassersystemen heraustreten(aus A Keller können sie ja aufgrund der Rückstauverschlüsse nicht mehr herauslaufen) und deren Küchen und Bäder überfluten.

Können B und C rechtliche Schritte gegen A unternehmen (Zwang zum Freihalten und Verstopfungsbeseitigung der Abwasserleitung)?

Können Nachbar B und Nachbar C As Reihenhaus bei Abwesenheit aufbrechen lassen um die Verstopfung zu beseitigen?

z.B wenn A 3 Wochen im Urlaub ist, B und C jedoch zwingend Wäsche waschen, Geschirrspüler benutzen, duschen oder Notdurft im WC herunterspülen müssen?

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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Klaus » 20.08.2020, 10:03

Eine Rohrverstopfung löst man mit einer Spirale die 30 Meter schafft, also fast egal wo die reingehen. Daher muss niemand einbrechen.

Ich würde mal einen Sanitärman fragen wie man das in A Keller so ändern kann das es nie wieder Probleme gibt. Und dann enfach mal Leitung legen die ausreicht. Und dann die Nachbarleitungen seperat und ohne Verbindung durch den Keller führen und erst draußen wieder zusammen, dann ist ewig Ruhe. Da A so oft in Urlaub fahren kann einfach einen einsparen dann ist Geld da.

Normalerweise führt weder Fett noch eine einzelne Strumpfhosen so schnell zu einer Verstopfung. Die Leitungen werden ja nach dem Klo nicht kleiner. Also entweder die sind bereits so vergammelt das alles hängenbleibt oder so verbaut das es nicht funktioniert,
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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von jp10686 » 30.08.2020, 20:17

Vermutlich könnte man eine Kostenbeteiligung aller an einer Gemeinschaftsanlage sogar erstreiten. Eine einfache Bestandesaufnahme mit einer ferngesteuerten Videokamera zeigt, ob die Leitung kaputt und wo das Problem ist.

Wenn die anderen nicht zu je 1/3 an den Kosten für eine neue Leitung mitmachen wollen:
A soll auf eigene Kosten eine Leitung ganz für sich alleine, aber mit ausreichendem Querschnitt für 3 Häuser, bis zur Grundstücksgrenze legen und seinen Anschluss an die alte verstopfende Leitung zubetonieren.
Wenns dann wieder staut, weil der Mist von B oder C kommt, dann läuft die Scheisse bei denen nicht ab und dann werden sie ganz schnell motiviert sein, das Problem zu lösen, und dann plötzlich doch mitmachen wollen.
In diesem Falle sollte A ziemlich schwerhörig sein, seine Opportunitätskosten (jede Stunde Planungsaufwand, Unternehmern nachtelefonieren, Beeniträchtigung der Gartennutzung duch Bauarbeiten usw.) schön säuberlich und nicht zu kleinlich notieren und die beiden anderen auch je 1/3 davon bezahlen lassen.

Man kann solche Leitungen übrigens ohne Aufgraben aufbohren lassen und ein neues Rohr einziehen, dafür gibts Spezialunternehmungen.

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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Klaus » 30.08.2020, 20:23

Es musste erst mal geklärt werden ob es eine "Gemeinschaftsanlage" handelt. Aber sich davon abklemmen ist doch eine Lösung, dann ist stehts klar das man nichts für Verstopfungen kann.
Ist es eine Gemeinschaftsanlage, ist man aber nicht von den Gemeinschaftskosten befreit !!
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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Teddy1 » 02.09.2020, 11:24

Zur besseren Veranschaulichung:

Durch As Keller läuft eine Abwasserleitung, in der Nachbar B seine Abwässer aus Küchenspüle1, Küchenspüle 2 und Geschirrspüler einleitet.
Das Abwasserrohr von B geht durch die Trennwand des Reihenhauses zu As Abwasserleitung.

Von Nachbar C geht, ebenfalls durch einen Wanddurchbruch, die Abwasserleitung von 2 WC, Dusche, Bad, in As Leitungssystem.

A besitzt als einziger der 3 Reihenhäuser eine Abwasserverbindung zur Kanalisation. (mit vorgeschalteter Rückstauklappe)

Im Grundbuch von A sind KEINE Nießbrauchrechte für Abwasserduldung der Nachbarn eingetragen. Die Abwasseranlage in As Reihenhaus ist As Eigentum und KEIN Gemeinschaftseigentum, somit auch keine Gemeinschaftsanlage.

Nachbar B und Nachbar C sträubten sich bisher gegen jegliche Zahlungen für Erhaltung und Installation der Abwasseranlage in As Keller, mit dem Argument, dass damit eine unsinnige Geldausgabe verbunden sei. Um diversen Sinnlos-Diskussionen bei der Behebung der Rohrverstopfungen aus dem Weg zu gehen, hat A es so eingerichtet, dass die SHK-Firma bei Verstopfungsbeseitigung 3 Rechnungen (Rechnungsbetrag durch 3) an A, B und C erstellt. Das haben B und C bisher, wenn auch ungehalten, akzeptiert.

Die Häuser waren bis in die 90er Jahre Werkswohnungen/-häuser einer Firma, nach deren Insolvenz wurden sie an die Vorgänger der heutigen Eigentümer verkauft. Im damaligen Kaufvertrag steht zwar, dass den Nachbarn der Abwassernutzung der bisherigen Leitungssystem zu gestatten ist, entsprechende Grundbucheinträge gibt es dafür nicht.

Aus As Sicht besteht das Problem darain, das C Kleidungsstücke im WC herunterspült und B größere Essenreste im Spülbecken versenkt.
Dies führte in der Vergangenheit zu üblen Überschwemmungen in As Keller, die dieser in Zukunft nicht mehr dulden möchte.

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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Klaus » 02.09.2020, 11:32

Also wenn durch eine Verstopfung alles in den A Keller läuft ist das eine Fehlkontruktion

A sollte die Nachbarleitungen von seinen trennen und die Abzweiger (entfenen) verschließen. Die eigenen Leitungen neu fassen und erst vor dem Haus einführen oder noch besser direkt in den Schacht leiten. Dazwischen Rückstauklappen.

Problem gelöst
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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von jp10686 » 11.09.2020, 21:38

Oder so:
Die Nachbarn sollen sich entscheiden:
Entweder
ist das eine Gemeinschaftsanlage (Die Entstehung und bisherige Nutzung spricht dafür). Dann zahlt jeder der drei einen Drittel an Unterhalt und Reparatur.
Da es nicht zumutbar ist, dass es einem den Keller mit Abwasser füllt, muss das repariert werden. Da kann sich keiner verweigern.
oder
es ist keine Gemeinschaftsanlage, dann kann A B und C nach angemessener Frist abklemmen. B und C dürfen dann ihren einenen Garten aufgraben und je den vollen Kanalanschluss zahlen.
Gemeinschaftsanlage, aber nur einer zahlt für alle, weil bloss dem einen die Sch***sse in den Keller läuft, das geht nicht.
Ist wie bei gemeinschaftlichen Wegen: ich darf drüber fahren, aber du musst Schnee schippen, so läuft das nicht.

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Re: Abwasserasylanten im Reihenhaus

Beitrag von Klaus » 11.09.2020, 21:42

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Es ist keine Gemeinschaftsanlage. Jedoch kann er die anderen nicht einfach abklemmen.
Nennt man Treu und Glauben.
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