Paar Fragen geh-Fahrrecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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deavik
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Paar Fragen geh-Fahrrecht

Beitrag von deavik » 18.09.2020, 21:52

Hallo zusammen!

Eigentümer (A), Haus ist vor 2 Jahren gekauft.
3 Grundstücke in einer Linie - erstes A, zweites D und drittes B (als letzte in Sackgasse)
Bitte Skizze beachten

https://drive.google.com/file/d/1TfdYNt ... sp=sharing

B und C hat Grunddienstbarkeit auf Geh und Fahrweg über Grundstück von A (ca. im Jahr 1963 eingetragen, Haus A ist auch in der Zeit gebaut)
Es besteht ein Weg zwischen A und B genügend Breite (ca. 3 meter)
C braucht eigentlich zur Zeit keine Fahrrecht mehr es gibt Möglichkeit von anderer Seite dies zu erreichen (Feld) und wird so gemacht, ich vermute - Grundstück D war früher eine Teil von C und irgendwann verkauft und bebaut worden.

D - hat keine Grunddienstbarkeiten auf Geh und Fahrweg, in Grundbuch von A nichts zu finden.

Erste Frage: A braucht kurzzeitig Weg sperren, weil er muss Brennholz abladen, Dauer ca. halbe Stunde-Stunde.
Während der Zeit kommt überraschend B und verlangt auf sofortige Befreiung von Fahrweg,
sonst ruft er die Polizei. (der Mann ist einfach sehr arrogant) Der will nichts hören.
Muss B nicht in dem Fall sich gedulden für halbe Stunde, damit A auf eigenem Grundstück Auto ausladen kann?
Besonders, er kann diese Zeit Auto nicht besonders bewegen - mit Anhänger.
So was passiert nur vielleicht einmal im Jahr oder noch seltener.
Zweite Frage - darf überhaupt D Fahr- und Gehweg benutzen?
Dies ist nicht im Grundbuch eingetragen.
D hat keine andere Möglichkeit auf sein Grundstück zu kommen.

Vielen Dank



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Re: Paar Fragen geh-Fahrrecht

Beitrag von Klaus » 19.09.2020, 08:58

Was C mit den Wegerecht machen will ist mir nicht ersichtlich ? Über den Weg kann er nur fahren wenn er auch Wegerecht auf D hätte oder es quer über A einen weiteren Weg gäbe. Evtl. Antrag auf Löschung stellen
ste Frage: A braucht kurzzeitig Weg sperren, weil er muss Brennholz abladen, Dauer ca. halbe Stunde-Stunde.
A kann abladen, das bedeutet aber man lädt auch ab.

D wird wohl einen Anspruch auf Notwegerecht haben wenn sein Grundstück sonst keine Ausgang hat. Jedoch nur wenn das der schonenste Weg ist. Da die Grundstücke durch Teilung entstanden sind. Ist es der wohl.

Notwegerechte sind zu bezahlen. Wegrechte müssen sich am Unterhalt beleidigen.
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Re: Paar Fragen geh-Fahrrecht

Beitrag von deavik » 19.09.2020, 10:15

Vielen Dank für superschnelle und kompetente Antwort.

Noch was habe ich - muss ich vor Aktion mit abladen die alle Parteien informieren?
Mit dem ist eigentlich kein Problem - nur wieder Ärger mit B, weil egal was, er verlangt, dass der Weg muss immer frei bleiben.
Bis jetzt hat sich niemand am Unterhalt beteiligt. Sogar D hat letzte Zeit versucht, dass A auf seiner Seite Regenrinne im Boden putzen soll, weil es kommt bei starken Regen viel Wasser von Grundstück von A (passiert auch Mal in 5 Jahren) und Rinne wird mit Schlamm immer mehr überfüllt.
Und er hat auch versucht klar zu stellen, dass A muss den Weg Instandhalten und räumen. Dies sieht aber A nicht so.
Ganze Arbeit mit Rinne-Putzen hat es für ihm nicht mal 10 Minuten gedauert.
"Notwegerechte sind zu Bezahlen" - heißt dies: D soll an A Entschädigung zahlen?

Bin nicht so gut in Amt Deutsch. Auch sind wir aus anderen Land.
Vielen Dank

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Re: Paar Fragen geh-Fahrrecht

Beitrag von Klaus » 19.09.2020, 10:26

Machen muss A. Beauftrag der einen Handwerker, Putzdienst oder sonst wen kann er die Kosten umlegen. Und zwar anteilig der Nutzung. Also wenn A 20 mal fährt B 20 mal und C 20 und D 20 mal mal. Dann zahlen B und C jeweils ein 1/4. Den Rest A. Da D kein Recht hat bezahlt er A eine Geldrente in der ist der Unterhalt mit drin.
Ich würde mir einen Kostenvoranschlag holen und den Beteiligten mit einer Aufteilung zusenden und den Vorschlag machen es am besten selber zu machen - die werden Sich dann schon bewegen.

Selber zum Putzen verordnen kann er niemanden
Noch was habe ich - muss ich vor Aktion mit abladen die alle Parteien informieren?
Ich würde mal so sagen, will einer raus, mach A Platz. Will einer rein, kann er warten und anderswo parken. Brennt das Haus B muss A der Feuerwehr Platz machen.

Ich würde Platz machen und selber putzen, das geht schneller als alles andere. Scheint ja selten vorzukommen.
Rechtsstreits lohnen sich nicht
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Re: Paar Fragen geh-Fahrrecht

Beitrag von Klaus » 19.09.2020, 10:26

Oder schick denen mal ein Link für unsere Forum, die meisten haben keine Ahnung was ein Wegerecht ist
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Paar Fragen geh-Fahrrecht

Beitrag von deavik » 19.09.2020, 11:01

Super, ich danke dir!

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