Gefangenes Grundstück ohne gesicherte Zuwegung: Notwegerecht?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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werwurm
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Gefangenes Grundstück ohne gesicherte Zuwegung: Notwegerecht?

Beitrag von werwurm » 08.10.2020, 20:57

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Fiktive Person X ist Privatperson (=kein Gewerbetreibender oder Landwirt etc.), interessiert sich für eine "Landwirtschafts- & Wiesenfläche" und möche dieses tolle Stück Grün sehr gerne über ein Online-Auktionshaus erwerben. In der Beschreibung wäre erwähnt, dass es sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung handele.

Fragen:
  • Gäbe es für Person X eine rechtliche handhabe, im Falle eines Erwerbes, das Grundstück über eines der umliegenden Nachbargrundstücke zu erreichen um selbst die ordnungsgemäße Nutzung fortzuführen oder fortführen zu lassen? Notwegerecht?
  • Falls ein Notwegerecht greifen würde: hätte Person X das Recht das Flurstück auch mit geeigneten Maschinen zu erreichen oder Weidetiere auf das Fluststück zu treiben?
  • wo oder wie könnte Person X verbindlich herausfinden, welche Nutzungart(en) zu diesem einen großen Flurstück gelten? Grundbuch des zuständigen Amtsgerichtes oder widerspräche eine Anfrage dem Datenschutz?



Das Grundstück würde anhand des Exposes (Auktionshauses) aktuell gemischt genutzt:
  • ein verhältnismäßig kleiner Teil -17%- würde als Ackerfläche von einem Nachbarlandwirt (vertragslos) mitgenutz
  • ein noch viel winzigerererer Teil -3,2%- wäre mit Gehölz bewachsen (Obstwiese, bspw. ca. 60 Bäume) und könnte vielleicht mit einem wilddichten Zaun eingefriedet sein
  • der restliche Hauptteil -80%- stelle laut Anbieter Grünland dar
Gibt es allgemein gefragt eigentlich für ein Flurstück auch ggf. mehr als eine erlaubte Nutzungsart? Also bspw. Weide- und Ackerfläche? In welche Nutzungsart würde eigentlich eine Obstwiese fallen?

Auf einem aktuellen Luftbild bei einer Kartensuchmaschine könnte man die betriebenen Nutzungsarten eindeutig wiedererkennen, also in Frucht stehender Acker und deutliche Mähspuren/-rillen der gemähten Wiesenfläche.

Abteilung II und III würden lastenfrei übergeben und alle bisherigen Eintragungen in diesen Abteilungen würden gelöscht beim Verkauf falls dies wichtig sein könnte.

Falls das Bundesland wichtig sein sollte, nehmen wir mal an dieses Grundstück befände sich in Mecklenburg-Vorpommern.

Mal abgesehen davon, dass alle Forumsteilnehmer Person X als erstes abraten möchten, dieses Grundstück zu erwerben und ihm nahelegen nach einem anderen Objekt ausschau zu halten, freut sich Person X sicherlicher sehr über konstruktive Antworten auf die obigen Fragen :lol:

(Ich hoffe das Posting war ausreichend fiktiv formuliert :?:)



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Klaus
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Re: Gefangenes Grundstück ohne gesicherte Zuwegung: Notwegerecht?

Beitrag von Klaus » 08.10.2020, 21:24

gerne über ein Online-Auktionshaus erwerben.
geht in Deutschland nicht
In der Beschreibung wäre erwähnt, dass es sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung handele.
Dann hätte die Person mit etwas Pech ein Grundstück ohne Zugang

Ich mach mal das Beispiel wie folgt:
In mitten eines Fußballplatzes kaufe ich den Fußballverein eine 1qm großes Stück Wiese ab. Im Vertrag steht "keine Zuwegung". Dann habe ich keinerlei Rechte eine per Notwegerecht zu fordern.

Es kommt bei all diesen Fragen darauf an wie das gefangene Grundstück am Tages des Geburt entstanden ist. Das kann man aufgrund der fehlen Infos nicht errraten.
Und im Osten ist es noch schlimmer, denn hier gabs dann noch Enteignungen aller Art.

Klaus

P.S. Ich würde es kaufen und hier im Forum extra eine neue Rubik einführen :-))
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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