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Bestandsgebäude mit Wegerecht ohne Leitungsrecht

Verfasst: 21.01.2021, 13:44
von simmel87
Hallo,

A hofft auf eine Einordnung folgender Situation durch die Mitglieder.

A hat ein Haus im Hinterland gekauft. Bestandsgebäude seit 1960, bis 2020 über das vorderliegende Haus mit Strom, Gas und Wasser versorgt. Laut Kataster waren die Grundstücke schon immer getrennt und es besteht ein Wegerecht.

Im Zuge der Renovierung hat A dem Besitzer von B angeboten das Haus direkt über den Weg mit Wegerecht zu erschließen und die Abhängigkeit somit aufzulösen. B hat zugestimmt und die neuen Gas-, Wasser- und Stromleitungen wurden gelegt. Soweit alles gut.

Jetzt will B das Haus verkaufen und A grübelt. Könnte A ein Problem mit dem neuen Eigentümer des vorne liegenden Grundstücks bezüglich der Versorgungsleitungen bekommen?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Bestandsgebäude mit Wegerecht ohne Leitungsrecht

Verfasst: 21.01.2021, 13:50
von simmel87
simmel87 hat geschrieben:
21.01.2021, 13:44
Im Zuge der Renovierung hat A dem Besitzer von B angeboten das Haus direkt über den Weg mit Wegerecht zu erschließen und die Abhängigkeit somit aufzulösen. B hat zugestimmt(...)
Eine Anmerkung hierzu: B hat schriftlich (Mailverkehr) zugestimmt. Es wurden keine Eintragungen vorgenommen.

Re: Bestandsgebäude mit Wegerecht ohne Leitungsrecht

Verfasst: 21.01.2021, 15:22
von Klaus
Eine Wegerecht ist etwas das man auf dem Grundbuch eintragen lässt. Es ist für die Nutzung eines vorhandenen Weges sinnvoll. Sinnvollerweise unterscheidet man zwischen Fahrt und Gehrecht. Ist kein Weg vorhanden, kann an das auch regeln.
Ein Leitungsrecht ist etwas das man auf dem Grundbuch eintragen lässt. Es ist für die Nutzung eines Grundstücks zum Legen und Unterhalten von Leitungen sinnvoll.

Verträge zwischen zwei Vertragspartner enden wenn einer das Grundstück verkauft. Es bliebe ein Notwegerecht.
Wie entstand denn das gefangene Grundstück, war das mal eins ?. Ist der Nachbar der Verkäufer beider Grundstücke.

E-Mail sind für die Tonne

Re: Bestandsgebäude mit Wegerecht ohne Leitungsrecht

Verfasst: 21.01.2021, 15:29
von simmel87
Hallo,

danke schonmal für den Input.

Beide bebaute Grundstücke gehörten früher derselben Person und wurden jeweils an 1 Kind vererbt.

A hat von einem dieser Kinder gekauft, B ist heute noch Eigentümer und im Begriff zu verkaufen.

Die Grunddienstbarkeit (Wegerecht) ist seit 1980 eingetragen.

Also hofft und bangt A, könnte aber ein Problem werden, korrekt?

Re: Bestandsgebäude mit Wegerecht ohne Leitungsrecht

Verfasst: 21.01.2021, 15:50
von Klaus
Die Grunddienstbarkeit (Wegerecht) ist seit 1980 eingetragen.
Was denn nun also doch. Wenn es ein Wegerecht gibt ist doch alles klar.
Das fehlende Leitungsrecht ist durch Treu und glauben sicher bin in alle Ewigkeit. Besser wäre eine Eintragung und auch das Recht neue Leitungen legen zu dürfen. Aber das geht auch so

Re: Bestandsgebäude mit Wegerecht ohne Leitungsrecht

Verfasst: 21.01.2021, 15:57
von simmel87
Hallo,

Ich bitte um Entschuldigung, dann habe ich meinen Eingangspost nicht klar genug formuliert.

Es besteht ein Wegerecht für A seit 1980, eingetragen im dienenden Grundstück (B). Aber eben kein Leitungsrecht, worin A ein Problem gesehen hat.

Vielen Dank

Re: Bestandsgebäude mit Wegerecht ohne Leitungsrecht

Verfasst: 21.01.2021, 16:44
von Klaus
Die meisten Leitungen gehören in einigen Bundesländern den Versorgern, die wieder eigene Rechte haben.