Wegerecht und Umbauarbeiten

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Bladen
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Wegerecht und Umbauarbeiten

Beitrag von Bladen » 01.03.2021, 12:15

Hallo,

Ich versuche es so simpel und ausführlich zu halten wie eben möglich.

B hat ein Haus gekauft, welches eine Einfahrt von der Hauptstrasse hat. Diese Einfahrt wird sich von 3 Parteien geteilt.
Der Besitzerin der Einfahrt (A) , (B) sowie unserem Nachbar (C) (wegerecht haben b+c beide)

Wenn B die Einfahrt runter fahre, kommt B auf die Parkplätze von C sowie vor B eingangstür und B Parkplatz direkt vor dem Haus.
Neben dem Haus geht ein ca. 10 Meter langer Weg entlang, denn A ab und an nutzt um auf ihre Wiese hinter B Garten zu kommen. Die Wiese hat ca 2000m2 und hat auf der anderen seite ein weiteres Tor. (Somit ist der Weg über B Einfahrt nur aus "zeitgründen" wichtig.
Den Weg neben B Haus benötigen B also B um zu unserm Garten und den parkplätzen hinter dem Haus zu kommen.

Jetzt möchten B den Garten umbauen, und sind derzeit am Dach neu decken, solaranlegen anbringen und hatten eine zeit lang einen container auf dem weg von A stehen.
Nach langem hin und her überlegen gibt es keine Möglichkeit für B zb: container für Baumüll, material wie erdaushub, pflanzsteine etc, anders anliefern oder entsorgen zu lassen, als den Weg eben zu blockieren.

Leider ist A garnicht einverstanden damit (obwohl A den weg 5 mal im Jahr nutzt).
Sobald dort ein Auto parkt zb um die Solarplatten anzubringen ist da riesen Terror auf der Baustelle.
Da B unter anderem aber das Haus ausschachten müssen wegen feuchtigkeit, bleibt B garnichts übrig als eben diesen weg( das ist nur ein wiesenweg) zu nutzen und sogar aufzumachen.

C hat uns das Okay gegeben, aber A sträubt sich weiterhin.
Obwohl A durch den 300 meter entfernten weg reinfahren könnte mit ihrem Trecker. Aber das is wohl dieses "ich bin alt und hab nox besseres zutun"....

Jetzt zu meiner Frage:

Womit kann B argumentieren? Im grundbuch steht soweit B weiss auch nur uneingeschränktes wegerecht

Muss B Haus nun wegfaulen und mein Garten ewig so bleiben?



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Klaus
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Re: Wegerecht und Umbauarbeiten

Beitrag von Klaus » 01.03.2021, 12:29

Die Regeln lesen wäre nett gewesen.

Für Bauarbeiten bei denen man das Nachbargrundstück braucht gibt es das sogenannte Hammer und Leiterschlagrecht. Das erlaubt nach Anmeldung Grundstücke der Nachbarn zu nutzen. Hinterher muss alles wieder hergestellt werden, es kann eine Kaution verlangt werden und Termine müssen abgesprochen werden. Natürlich nur wenn es tatsächlich zwingend nötig ist,

ABER

Das B scheinbar "Parkplätze" hat die er mit eine PKW nutzen kann, sollten die für eine Baustelle ausreichen. Es gibt kleiner Lieferwagen, kleinere Contanier und selbst kleine Bauhandwerker soll es geben. Das dies höhere Kosten verursachen kann ist das Problem des Bauherrn. Notfalls muss man bei der Gemeinde eine Genemigung auf der Straße einholen um dort den Container aufzustellen und eben mit der Schubkarre...

Das Wegerecht berechtigt nur um zu seinem Grundstück zu gelangen. Damit ist nichts anzufangen. Der nachbar kann auch mal eine einstweilige Verfügung nehmen, die kostet B dann nen 500er bei ersten mal als Kosten und 50000 beim nächsten mal als Strafe.
Ob er den Weg braucht ist dabei unwichtig.

Ich würde mal 200 Euro nehmen und ne Flasche Wein
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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