Wegerecht und Umbauarbeiten
Verfasst: 01.03.2021, 12:15
Hallo,
Ich versuche es so simpel und ausführlich zu halten wie eben möglich.
B hat ein Haus gekauft, welches eine Einfahrt von der Hauptstrasse hat. Diese Einfahrt wird sich von 3 Parteien geteilt.
Der Besitzerin der Einfahrt (A) , (B) sowie unserem Nachbar (C) (wegerecht haben b+c beide)
Wenn B die Einfahrt runter fahre, kommt B auf die Parkplätze von C sowie vor B eingangstür und B Parkplatz direkt vor dem Haus.
Neben dem Haus geht ein ca. 10 Meter langer Weg entlang, denn A ab und an nutzt um auf ihre Wiese hinter B Garten zu kommen. Die Wiese hat ca 2000m2 und hat auf der anderen seite ein weiteres Tor. (Somit ist der Weg über B Einfahrt nur aus "zeitgründen" wichtig.
Den Weg neben B Haus benötigen B also B um zu unserm Garten und den parkplätzen hinter dem Haus zu kommen.
Jetzt möchten B den Garten umbauen, und sind derzeit am Dach neu decken, solaranlegen anbringen und hatten eine zeit lang einen container auf dem weg von A stehen.
Nach langem hin und her überlegen gibt es keine Möglichkeit für B zb: container für Baumüll, material wie erdaushub, pflanzsteine etc, anders anliefern oder entsorgen zu lassen, als den Weg eben zu blockieren.
Leider ist A garnicht einverstanden damit (obwohl A den weg 5 mal im Jahr nutzt).
Sobald dort ein Auto parkt zb um die Solarplatten anzubringen ist da riesen Terror auf der Baustelle.
Da B unter anderem aber das Haus ausschachten müssen wegen feuchtigkeit, bleibt B garnichts übrig als eben diesen weg( das ist nur ein wiesenweg) zu nutzen und sogar aufzumachen.
C hat uns das Okay gegeben, aber A sträubt sich weiterhin.
Obwohl A durch den 300 meter entfernten weg reinfahren könnte mit ihrem Trecker. Aber das is wohl dieses "ich bin alt und hab nox besseres zutun"....
Jetzt zu meiner Frage:
Womit kann B argumentieren? Im grundbuch steht soweit B weiss auch nur uneingeschränktes wegerecht
Muss B Haus nun wegfaulen und mein Garten ewig so bleiben?
Ich versuche es so simpel und ausführlich zu halten wie eben möglich.
B hat ein Haus gekauft, welches eine Einfahrt von der Hauptstrasse hat. Diese Einfahrt wird sich von 3 Parteien geteilt.
Der Besitzerin der Einfahrt (A) , (B) sowie unserem Nachbar (C) (wegerecht haben b+c beide)
Wenn B die Einfahrt runter fahre, kommt B auf die Parkplätze von C sowie vor B eingangstür und B Parkplatz direkt vor dem Haus.
Neben dem Haus geht ein ca. 10 Meter langer Weg entlang, denn A ab und an nutzt um auf ihre Wiese hinter B Garten zu kommen. Die Wiese hat ca 2000m2 und hat auf der anderen seite ein weiteres Tor. (Somit ist der Weg über B Einfahrt nur aus "zeitgründen" wichtig.
Den Weg neben B Haus benötigen B also B um zu unserm Garten und den parkplätzen hinter dem Haus zu kommen.
Jetzt möchten B den Garten umbauen, und sind derzeit am Dach neu decken, solaranlegen anbringen und hatten eine zeit lang einen container auf dem weg von A stehen.
Nach langem hin und her überlegen gibt es keine Möglichkeit für B zb: container für Baumüll, material wie erdaushub, pflanzsteine etc, anders anliefern oder entsorgen zu lassen, als den Weg eben zu blockieren.
Leider ist A garnicht einverstanden damit (obwohl A den weg 5 mal im Jahr nutzt).
Sobald dort ein Auto parkt zb um die Solarplatten anzubringen ist da riesen Terror auf der Baustelle.
Da B unter anderem aber das Haus ausschachten müssen wegen feuchtigkeit, bleibt B garnichts übrig als eben diesen weg( das ist nur ein wiesenweg) zu nutzen und sogar aufzumachen.
C hat uns das Okay gegeben, aber A sträubt sich weiterhin.
Obwohl A durch den 300 meter entfernten weg reinfahren könnte mit ihrem Trecker. Aber das is wohl dieses "ich bin alt und hab nox besseres zutun"....
Jetzt zu meiner Frage:
Womit kann B argumentieren? Im grundbuch steht soweit B weiss auch nur uneingeschränktes wegerecht
Muss B Haus nun wegfaulen und mein Garten ewig so bleiben?