Neubau Einfahrt Kosten
Verfasst: 15.03.2021, 11:56
Hallo zusammen,
jemand hat 2011 auf einem geteilten Grundstück B hinten ein Haus geabaut und das vordere Grundstück A inkl. alten Haus blieb bestehen.
Eine Einfahrt (300 qm) gab es schon und es mussten sogar ein Carport und eine Gartenhütte abgebaut bzw. entsorgt werden. Zudem wurde die Einfahrt mit Kies aufgefüllt und befestigt. Alle Kosten hat B übernommen.
Das Geh und Fahrt und Verlegungsrecht wurde im Grundbuch eingetragen mit dem Pasus "die Kosten der Unterhaltung der Einfahrt werden von den jeweiligen Eigentümern des dienenden und herrschenden Grundstücks zu gleichen Anteilen getragen."
Im Jahr 2017 wurde jetzt das alte Gebäude auf vorderen Grundstück A abgerissen und ein neues Massivhaus gebaut. Dabei wurde natürlich die Einfahrt auch strapaziert und genutzt aber wieder fest gemacht.
Jetzt im März 2021 kommt Nachbar A und möchten gerne die Einfahrt aufbaggern und begradigen und danach darauf pflastern.
Die Kosten meint A kann man ja zu je 50 % teilen, da es ja im Grundbuch so drinsteht...
Eine Frage ist jetzt: Es steht ja "nur" die Kosten der Unterhaltung und nicht Neugestalung drin ? Ist das so richtig oder täuscht er sich da ?!?
B hat auch nicht gesagt dass er sich garnicht beteiligen möchte, da die Einfahrt ja danach besser und schöner ist.
Aber nicht zu 50 % / 50 % ...
Vielen Dank und Grüße
jemand hat 2011 auf einem geteilten Grundstück B hinten ein Haus geabaut und das vordere Grundstück A inkl. alten Haus blieb bestehen.
Eine Einfahrt (300 qm) gab es schon und es mussten sogar ein Carport und eine Gartenhütte abgebaut bzw. entsorgt werden. Zudem wurde die Einfahrt mit Kies aufgefüllt und befestigt. Alle Kosten hat B übernommen.
Das Geh und Fahrt und Verlegungsrecht wurde im Grundbuch eingetragen mit dem Pasus "die Kosten der Unterhaltung der Einfahrt werden von den jeweiligen Eigentümern des dienenden und herrschenden Grundstücks zu gleichen Anteilen getragen."
Im Jahr 2017 wurde jetzt das alte Gebäude auf vorderen Grundstück A abgerissen und ein neues Massivhaus gebaut. Dabei wurde natürlich die Einfahrt auch strapaziert und genutzt aber wieder fest gemacht.
Jetzt im März 2021 kommt Nachbar A und möchten gerne die Einfahrt aufbaggern und begradigen und danach darauf pflastern.
Die Kosten meint A kann man ja zu je 50 % teilen, da es ja im Grundbuch so drinsteht...
Eine Frage ist jetzt: Es steht ja "nur" die Kosten der Unterhaltung und nicht Neugestalung drin ? Ist das so richtig oder täuscht er sich da ?!?
B hat auch nicht gesagt dass er sich garnicht beteiligen möchte, da die Einfahrt ja danach besser und schöner ist.
Aber nicht zu 50 % / 50 % ...
Vielen Dank und Grüße