Neubau Einfahrt Kosten

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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kaiuweschulz
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Neubau Einfahrt Kosten

Beitrag von kaiuweschulz » 15.03.2021, 11:56

Hallo zusammen,

jemand hat 2011 auf einem geteilten Grundstück B hinten ein Haus geabaut und das vordere Grundstück A inkl. alten Haus blieb bestehen.
Eine Einfahrt (300 qm) gab es schon und es mussten sogar ein Carport und eine Gartenhütte abgebaut bzw. entsorgt werden. Zudem wurde die Einfahrt mit Kies aufgefüllt und befestigt. Alle Kosten hat B übernommen.

Das Geh und Fahrt und Verlegungsrecht wurde im Grundbuch eingetragen mit dem Pasus "die Kosten der Unterhaltung der Einfahrt werden von den jeweiligen Eigentümern des dienenden und herrschenden Grundstücks zu gleichen Anteilen getragen."

Im Jahr 2017 wurde jetzt das alte Gebäude auf vorderen Grundstück A abgerissen und ein neues Massivhaus gebaut. Dabei wurde natürlich die Einfahrt auch strapaziert und genutzt aber wieder fest gemacht.

Jetzt im März 2021 kommt Nachbar A und möchten gerne die Einfahrt aufbaggern und begradigen und danach darauf pflastern.
Die Kosten meint A kann man ja zu je 50 % teilen, da es ja im Grundbuch so drinsteht...

Eine Frage ist jetzt: Es steht ja "nur" die Kosten der Unterhaltung und nicht Neugestalung drin ? Ist das so richtig oder täuscht er sich da ?!?

B hat auch nicht gesagt dass er sich garnicht beteiligen möchte, da die Einfahrt ja danach besser und schöner ist.
Aber nicht zu 50 % / 50 % ...

Vielen Dank und Grüße



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Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....

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Re: Neubau Einfahrt Kosten

Beitrag von Klaus » 15.03.2021, 12:28

Stimmt

Der Eigentümer kann machen was er will. Beteiligung gibt es nur für Unterhalt wie putzen, reparieren oder Schneeschippen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Klaus
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Re: Neubau Einfahrt Kosten

Beitrag von Klaus » 15.03.2021, 13:10

Interessant wäre auch die Frage ob der neue Weg höhere Unterhaltskosten erzeugt und wie die zu teilen sind.
Einen Kiesweg muss keiner kehren und Schneeschippen geht auch nicht, bei einem gepflasteren Weg schon.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

kaiuweschulz
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Re: Neubau Einfahrt Kosten

Beitrag von kaiuweschulz » 15.03.2021, 14:27

Vielen Dank für die schnellen Antworten ...

Es war auch eine der Gründe der Neugestaltung der Einfahrt, dass man dann besser Schneeräumen kann und nicht mehr so viel Unkraut von unten kommt.

Angeblich hat der Notar auch Bestätigt, dass die Kosten der Unterhaltung eine Art Neugestalung / Neubau der Einfahrt beinhaltet ....

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Re: Neubau Einfahrt Kosten

Beitrag von Klaus » 15.03.2021, 14:59

Mein Friseur sagt was anderes, aber den kennt den Notar nicht ?!?!!?!? Ein Notar ist kein Anwalt, Richter oder Rechtsgelehrter

Bei einen 2011 erbauten Weg kann es nicht notwendigs sein diesen zum Zwecke des Unterhalt neu zu erbauen. Ein Wegerecht auf einem Kiesweg
wurde vereinbart, daher kann er sich das nun nicht vergolden lassen-

Man sollte aber bedenken das das eigene Grundstück dadruch aufgewertet wird. Der Eigentümer kann den Weg auch vergammen lassen.
Denn er bestimmt den Aufwand der Unterhaltung.
Also evtl. teilt man sich die Kosten oder leitet Mitarbeit
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Neubau Einfahrt Kosten

Beitrag von Klaus » 15.03.2021, 15:08

Am besten mal den Notar fragen " Wie oft " und ob auch " mit goldenen Kacheln" die Anlage erneuert werden darf. Denn eigentlich rechnet man bei solchen Anlagen mit 30-50 Jahren Nutzungsdauer.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Neubau Einfahrt Kosten

Beitrag von kaiuweschulz » 15.03.2021, 16:26

OK alles klar, vielen herzlichen Dank

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