Türen, Treppe, Ausseninstallationen nach Umbau bei Wegerecht zum Gehen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Frager
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Türen, Treppe, Ausseninstallationen nach Umbau bei Wegerecht zum Gehen

Beitrag von Frager » 02.04.2021, 20:36

Ein Mittelhaus (B) mit Garten wurde 2009 erworben. Im Grundbuch gibt es über das Grundstück (A) eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1930 mit Wegerecht zum gehen (jedoch nicht zum befahren), unabhängig von einer Zumutbarkeit eines anderen Zugangs.
Bis zum Umbau der Liegenschaft (A) im Jahr 2000, war dieser Zugangsweg stufenlos und barrierefrei auf einer Breite von 2,60 m für (B) gewährleistet über eine offene Einfahrt.
Durch den Umbau mit einer dabei unterbauten und verkleideten Terrasse, sind beide Gartenteile der Grundstücke für eine normale Bewirtschaftung kaum noch zugänglich. Zwei vorher nebeneinander verlaufende Gartenwege wurden auf dem Grundstück (B) zusammengelegt ohne das ein Wegerecht für Liegenschaft (A) erteilt wurde. Weil das Gartenland unterhalb der Terrasse (A) begradigt wurde, ist eine gemeinsam zu benutzende Treppe zu dem Gartenweg angelegt worden, die ebenfalls auf Grundstück (B) liegt. Diese steile Treppe ist mit Gartengerät, Fahrädern oder Schubkarren kaum zu überwinden. Das durch die Terrasse führende Wegerecht wird durch zwei 85 cm breite Türen erschwert.
Die Fragen sind:
1. Ist ein gleichwertiger Straßen-Zugang wie vor dem Umbau im Jahre 2000 ohne Treppen und Türen für (B) einklagbar, oder wie zugänglich muss der Weg für (B) mindestens sein.
2. Was passiert mit Strom- und Wasser- Ausseninstallationen die technisch zu (A) gehören, jedoch seit 20 Jahren nur vom Grundstück (B) aus zugänglich sind, wenn Unterlassung der Begehung durch (A) auf der Seite von (B) beantragt wird.
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Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Klaus
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Re: Türen, Treppe, Ausseninstallationen nach Umbau bei Wegerecht zum Gehen

Beitrag von Klaus » 03.04.2021, 08:08

Auf der Zeichung ganz links an der Stelle an der Garten A und Garten B nebeneinanderliegen, kann man direkt rüber. Kein Mensch muss dann bis zu Treppe.

Die Zeichnung und die Beschreibung sind schwer zu deuten. Vor allen weil man nicht erkennen kann woher der Weg kommt. So hat er keinen Sinn, denn er läuft parallel zum eigenen Grundstück und führt nicht wieder zu A

Aber die Ansprüche auf Beseitigung werden wohl verjährt sein. Die Leituungen haben ein Notleitungsrecht und bleiben wo sie sind. Evtrl.gehören die eh den Versorgern.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Türen, Treppe, Ausseninstallationen nach Umbau bei Wegerecht zum Gehen

Beitrag von Frager » 03.04.2021, 11:11

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Hallo Klaus, Danke für die schnelle Antwort. Ich hoffe auf der neuen Skizze ist der rote Weg jetzt klar. Es geht von der Strasse in die Einfahrt hinein, durch die 1. Terrassentür, über die Terrasse, dann durch die 2. Terrassentür zur Treppe hinunter zum Gartenweg. An der gelben Linie ist eine 2m tiefe Wand, weil beim Garten (A) die Steigung zum Haus, wegen der Terrasse und zum Begradigen entfernt wurde.
Bei den Strom- und Wasser- Ausseninstallationen handelt es sich um Steckdosen, Wasserhähne und Abläufe von (A) die nur von Grundstück (B) erreichbar sind.

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Re: Türen, Treppe, Ausseninstallationen nach Umbau bei Wegerecht zum Gehen

Beitrag von Klaus » 03.04.2021, 11:15

Welche Skizze ?
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !


Klaus
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Re: Türen, Treppe, Ausseninstallationen nach Umbau bei Wegerecht zum Gehen

Beitrag von Klaus » 03.04.2021, 11:28

So wie es aussieht hat A das Wegerecht für B so verlegt das es über die Terasse zur Terasse von B führt. B war einverstanden, da dies nun einige Zeit her ist und jede Gegenwehr verjährt ist

B hat bei A kein Treppenrecht, warum auch. Dann hat er auch keines. Muss er eben eine eigen Treppe bauen.

Das mit den Steckdosen und Wasserhähnen ist mir so nicht erklärlich. Es wäre durchaus möglich das man diese eben wieder verlegen muss wenn der Nachbar das will. Jedoch aufgrund von Treu und Glauben dürfen Sie bleiben bis Sie untergehen. Ein Zugang im Notfall muss der Nachbar auch genemigen.

Da alles verjährt ist bleibt es wie es ist
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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