Erbpacht und Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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StefanP
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Erbpacht und Wegerecht

Beitrag von StefanP » 16.04.2021, 09:54

Hallo,
ich bin der Stefan und habe natürlich auch ein paar Fragen.
Zur Situation,
Reihenhaus auf Erbpacht, davor der Zugang zu allen Häusern ist Eigentum.
Der Weg versorgt aber auch die Gärten der Nachbarreihe.
Im Erbpachtvertrag steht das A den anderen ein Wegerecht einräumen.
Nun zu A Frage, dürfen die aus der anderen Reihe ihren Besuch und Handwerker über A Gehweg lassen?
Denn die andere Hausreihe hat auch einen eigenen Weg der zu den Haustüren führt.
Mfg Stefan



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Klaus
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Re: Erbpacht und Wegerecht

Beitrag von Klaus » 16.04.2021, 10:26

Regeln lesen!

Genau das ist doch der Sinn eines Wegerechts. Da hier aber nicht die Regeln des Wegerechts aus Grunddienstbarkeiten gelten, kommt es darauf an was genau im Vertrag steht. Und Ansprüche zwischen den Nachbarn direkt bestehen auch nicht. Die Nachbarn können sich daher wohl nur beim Grundstücksbesitzer beschweren.
Kommt drauf an ob das im Grundbuch des Erbbaurechts oder im Grundbuch des Erbbaugrundstücks steht.

Am besten man errichtet ein Tor am Ende. Man muss zwar jedem eine Schlüssel geben, aber Gäste tun sich dann schwer
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

StefanP
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Re: Erbpacht und Wegerecht

Beitrag von StefanP » 16.04.2021, 10:38

Im Pachtvertrag steht das sich die Nachbarn gegenseitiges Wegerecht geben um die Wege zu betreten. Jedoch meint einer all seinen Besuch durch den Garten zu empfangen und somit über meinem Grundstück.
Einzäunen mit Tor ist vom Pachtvertrag nicht erlaubt, alle Häuser und Zwischenräume sollen gleich sein :oops:

Klaus
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Re: Erbpacht und Wegerecht

Beitrag von Klaus » 16.04.2021, 11:15

Wenn es keine weiteren Infos gibt dann macht der Nachbar genau das was vereinbart ist.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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