Wer bezahlt die neue Zufahrt?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Rosi2010
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Wer bezahlt die neue Zufahrt?

Beitrag von Rosi2010 » 16.08.2021, 18:30

"am Unterhalt des Weges haben sich die Geh- und Fahrtrecht berechtigten zur Hälfte zu beteiligen"

ist ein Satz aus dem bestehenden Notarvertrag.

A (Eigentümer) plant einen Neubau auf seinem Grund (bisher nur eine Wiese mit ein paar Bäumen und einer Hütte) und damit auch die Verlegung des bestehenden Weges, für den B ein Geh- und Fahrtrecht hat.
Die Verlegung ist zum Nachteil von B, u. a. da dadurch eine Steigung von ca. 20 bis 25 Prozent entsteht. Pläne dazu, wie der neue Neigungswinkel sein wird, gibt es (bisher?) nicht.

Nun gibt A die Sanierung des Weges (die natürlich für die neuen Häuser genutzt werden wird) bekannt, zusätzlich mit einer Zisterne für die Hochwasservorsorge, und behauptet, dass B sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen muss.
Kann das sein?



Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen

In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.

 

Als nun der Sohn des Hinterlegers.....

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Klaus
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Re: Wer bezahlt die neue Zufahrt?

Beitrag von Klaus » 16.08.2021, 18:52

1. Ein Notarvertrag zwischem wem ? Was steht im Grundbuch
2. A kann den Weg verlegen, trägt alle Kosten und auch die Anbindung auf den Berechtigengrundstücken
Nun gibt A die Sanierung des Weges (die natürlich für die neuen Häuser genutzt werden wird) bekannt, zusätzlich mit einer Zisterne für die Hochwasservorsorge, und behauptet, dass B sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen muss.
Ich dachte er verlegt ihn ??? Zum Unterhalt gehört Putzen, Fegen und ab uns zu Schnee schippen. Kein Umbau
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Rosi2010
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Re: Wer bezahlt die neue Zufahrt?

Beitrag von Rosi2010 » 16.08.2021, 19:41

1. Ein Notarvertrag von 1971, in dem ein Grundstücksanteil von A an B verkauft wurde mit Hinweis auf das Zufahrtsrecht. Der komplette Vertrag liegt noch nicht vor, er ist beim Grundbuchamt angefordert
2. Er schreibt über Sanierung, es kann aber nur die Verlegung betreffen. Das muss A noch näher erläutern.

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Eine Frage noch : bedeutet die "schonende Ausübung" des Fahrtrechts auch, dass keine Besucher den Weg nutzen dürfen? Es gibt an anderer Stelle noch einen einzelnen Parkplatz und Zugang zum Haus.

Klaus
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Re: Wer bezahlt die neue Zufahrt?

Beitrag von Klaus » 16.08.2021, 19:47

Ein Fahr und Wegerecht gilt für Bewohner, Besitzer, Besucher und Lieferanten. Das Fahrrecht aber nur wenn Sie was für en Haushaltliefern.Da man die Wagen nicht durchsuchen darf, reicht die Behauptung.
Aber nur wenn man nach der Durchfahrt auf dem Grundstück auch Platz findet.

"schonende Ausübung" = nicht mit dem Panzer drüber fahren :-))

Ich würde beim Unterhalt erst meckern wenn der Nachbar fertig ist. Dann gibts einen kostenlosen neuen Weg.
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Re: Wer bezahlt die neue Zufahrt?

Beitrag von Rosi2010 » 16.08.2021, 19:52

Danke nochmal, aber den letzten Satz verstehe ich nicht - "Ich würde beim Unterhalt erst meckern wenn der Nachbar fertig ist. Dann gibts einen kostenlosen neuen Weg."
B bezahlt keinen Unterhalt an A, übernimmt bisher aber im Winter alle Schneeräumarbeiten

Steh ich auf dem Schlauch?

Klaus
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Re: Wer bezahlt die neue Zufahrt?

Beitrag von Klaus » 16.08.2021, 20:05

Der Eigentümer kann einen Reinigungsdienst beauftragen und die halben Kosten verlangen. Wenn er nun meint die Sanierung so abzurechnen würde ich ihm erst am Ende sagen das das so nichts wird. also erst wenn er fertig ist.

Übrigens muss der Eigentümer nichts "Unterhalten" wenn er nicht will.
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Re: Wer bezahlt die neue Zufahrt?

Beitrag von jp10686 » 21.10.2021, 17:08

Noch was. Eine Verlegung der Zufahrt oder des Wegreichtes auf eine dem Belasteten weniger lästige Stelle ist nur zulässig, wenn dadurch der Weg nicht wesentlich verschlechtert wird. Also Treppe oder übern Hügel und wieder runter wenn das vorher eben war muss man nicht hinnehmen.
Die Zisterne ist etwas anderes und hat mit dem Weg nichts zu tun.

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