Wegerecht Nutzung

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Kerze
Beiträge: 10
Registriert: 31.10.2021, 07:32

Re: Wegerecht Nutzung

Beitrag von Kerze » 25.11.2021, 10:04

Hallo,
auf einer Wiese kann doch aber auch ein "Geh- und Fahrtrecht" existieren.
Woran machen Sie denn genau fest, dass ein "Weg" oder eine "Spur im Dreck" vorhanden sein muss?
Gibt es diesbezüglich Urteile?



Artikel lesen
Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Wegerecht Nutzung

Beitrag von Klaus » 25.11.2021, 10:38

Wo will man denn das Recht ausüben wenn es keinen "Weg" gibt. Ein Gartenschlauch und alles ist weder befahrbar noch begehbar.
Daher der Name "Wegerecht" man bekommt das Recht einen Weg zu betreten. Geh und Fahrrechte benötigen auch einen Weg.
Aber man kann auch ein Fahrrecht auf dem Hof haben oder der Terasse. Aber auch das wäre ein Weg. Urteile kenne ich nur eines in dem wird eine Spur auf einer Wiese als Weg anerkannt.

Es kann aber auch Grunddienstbarkeiten anderer Art geben: Recht an der Nutzung der Wiese
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 47 Gäste