Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Paule123
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Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Paule123 » 01.11.2021, 22:55

Guten Tag,

tolles Forum!!!

Meine Frage:

B hat ein eingetragenes Wegerecht (Grunddienstbarkeit GFL und beschränkt persönliche Dienstbarkeit für den Landkreis) um über die Zufahrt von A auch sein Grundstück zu erreichen.

A hat nun ein Tor an die Strasse gebaut. Dieses auch schriftlich angekündigt. B hat schriftlich eingewandt, dass er einem Tor nur zustimmen würde, wenn dieses elektrisch betrieben wäre. Dazu hat er aber kein Recht. Das Tor steht nun (nicht elektrisch). B hat dies hingenommen.
Ein halbes Jahr ist vergangen. Nun ist das Problem, dass der Gaslieferant von B mit seinem 16t LKW nicht mehr rückwärts die Zufahrt hochkommt. Angeblich wegen des Tores. Das Zufahrtsgrundstück ist insgesamt 4,50 m breit, der unbefestigte, eigentliche Weg 4m breit. Die Torpfosten sind 4 m auseinander, abzüglich der Torflügel egibt sich eine Durchfahtrsbreite von ca. 3,90m. Das eigentliche Problem besteht also darin, dass die Strasse von der die Zufahrt im 90 Gradwinkel abgeht nur sehr schmal (einspurig) ist und der LKW nicht ausholen kann.
B verlangt nun von A das Tor zu versetzen.
A war der Gaslieferant mit seinem riesigen Fahrzeug schon immer ein Dorn im Auge, da dieser Bepflanzungen plattgefahren hat und auf dem Weg Schäden hinterlassen hat.
Kann B aufgrund seines Rechts, auf die freie Fahrt aller Fahrzeuge bestehen?

Vielen, vielen Dank für eine Antwort.

Gruß, Paule



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Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....

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Klaus
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Klaus » 01.11.2021, 23:21

So ein Gaslieferant hat einen Schlauch oder soll mit einem kleineren Lastwagen kommen. Ist der Weg denn überhaupt auf 16 Tonnen ausgelegt? Das Wegerecht gibt das eh nicht her.

Grunddienstbarkeiten sind auf die Fahrzeuge ausgelegt die man für das berechtigte Grundstück braucht. Also bei einem Wohnhaus PKW, bei einem Yachthafen Segelboote, bei einer Lagerhalle Lastwagen.

B verlangt nun von A das Tor zu versetzen. Ich würde dem offenbaren das das Tor zu den Unterhaltskosten gehört und er anteilig die Kosten zu tragen hat :-))
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Paule123 » 02.11.2021, 08:22

Vielen Dank für eine so schnelle Antwort!

Problem: Schlauch ist nicht lang genug und kleinere Fahrzeuge gibt es wohl nicht. B ist für seine Heizung auf Gas angewiesen und daher sehr vehement in seiner Forderung.

Die Zufahrt ist nicht auf 16t ausgelegt. Sie hat in der Vergangenheit jedoch bewiesen, dass sie es "verkraften" kann. A hat dies bisher zähneknirschend toleriert. Möchte dies aber nicht mehr tun, vor allem nicht das Tor versetzen.

Eine neue, hoffentlich letzte Frage schließt sich an (weil neue Info über Umfang des Wegerechts): B nutzt die Zufahrt auch für seinen PKW + Wohnanhänger/Bootstrailer. Da die Zufahrt eine Kurve enthält, hat er sich auch hier schon über das Blumenbeet von A am Rande der Zufahrt beschwert und eigenmächtig die Steineumrandung des Beetes versetzt - weil sonst der Wohnwagen nicht um die Kurve kommt.

Habe ich das richtig verstanden? Das Wegerecht gibt ein Befahren mit großen Lieferfahrzeugen und großen Gespannen nicht her? Auch wenn B der Meinung ist, dies für die Nutzung seines Grundstücks zu benötigen?

Ganz herzlichen Dank!
Einen schönen Tag wünscht,
Paule

Klaus
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Klaus » 02.11.2021, 08:34

Ein Wohnwagen hat auch nicht zwingend was mit Wegerecht für ein normales Wohnhaus zu tun oder eine Yacht. Es kommt aber daran an wie das Wegerecht zum Zeitpunkt der Eintragung genutzt wurden. Da kann man drüber streiten.
A darf den Weg nicht verengen, B nicht erweitern. So gesehen kann das Tor ein Problem sein. Je nach dem welchen Zustände waren und nun sind. Fängt der mit Yach, Wohnwagen undSchwerlast gerade erst an wird es für schwer. Hat er denn Platz für all diese Fahrzeuge aus seinen Grundstück, denn auch der Tanker muss den Weg überquren und kann nicht auf dem Weg parken.

Hier
https://lipps-energie.de/ueber/fuhrpark
gibt 80m Schlauch und "kleine Tankwagen". Dann gibt es das auch anderswo. Ich würde einfach mal selber Gaslieferanten suchen.
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Paule123 » 02.11.2021, 08:58

Wegerecht ist ja so kompliziert - furchtbar!

Also, zum Zeitpunkt der Eintragung gab es die Zufahrt noch nicht. B hat wild ein anderes Grundstück überquert, bis dieses verkauft wurde. A hat die Zufahrt bei Bau des Hauses erst errichtet. B hat dann begonnen diese entsprechend Beschreibung zu nutzen. Bei Bau der Zufahrt war diese wie beschrieben überall 4m breit. A hat nichts verengt. B beruft sich darauf, dass das Flurstück der Zufahrt "komplett" Wegerecht besitzt, er also auf jeder Seite bis an die Granze fahren darf, was er auch muss, wenn er all die Geschosse die Einfahrt hoch will...

Wie ist die Lage nun?

DANKE nochmals für die schnelle Hilfe!

Klaus
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Klaus » 02.11.2021, 09:06

Es kommt tatsächlich darauf an wie B sein Grundstück nutzt. Ist das ein kleines verträmumtes Hexenhäuchen mit einer alten Oma oder das des DMAX Survival Agent der im Haus einen Campingshop betreibt. Und das bei Eintragung.

Dann ist die Breite ha duch sein Fahrzeug bestimm, da reichen f+r einen PKW 3-3,5 meter aus. Aber auch hier kommt es drauf an. Sind da Kurven und Einfahrten kann es mehr sein.

Es zählt das was im Grundbuch und der Bewilligungsurkunde steht !!

Aber man kann über alles streiten und durchaus auch gewinnen. Er kann nicht gewinnen wenn er sagt Gaswagen lebensnotwendig und B sagt "hier ist ein Anbieter der einen kleinen Wagen hat". Er kann nicht gewinnen wenn er sagt Wohnwagen stand schon immer auf dem Platz wenn der Wagen nagelneu ist und vorher das nur eine Spur im Dreck war.
Er kann aber gewinnen wenn man vorher mit dem Daimer um die Ecke kam und nun wegen des Tores nicht mehr.
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Paule123 » 02.11.2021, 09:25

Ok. Ich verstehe nun ein bisschen mehr. Obwohl es ja leider keine Klarheit gibt und man sich tatsächlich erst streiten müsste...

B hat aktuell nur ein Ferienhäuschen auf einem 380m2 großen Grundstück. Will dies aber gerade zum Wohnhaus umnutzen. Seine Fahrzeuge finden auf seinem Grundstück Platz, der Gaslieferant allerdings nicht.

Im Grundbuch und in der Urkunde stehen leider keine Details. Lediglich eingetragene Dienstbarkeit GFL auf besagtem Flurstück.

Da es aktuell ja eigentlich nur um den Gaswagen geht, werde ich deinen Tip beherzigen und etwas recherchieren...
Grundsätzlich könnte man doch auch noch argumentieren, dass B ja ein Leitungsrecht besitzt und sich ja eine Leitung zur Strasse legen könnte, nicht wahr?

Klaus
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Klaus » 02.11.2021, 09:37

B hat aktuell nur ein Ferienhäuschen auf einem 380m2 großen Grundstück. Will dies aber gerade zum Wohnhaus umnutzen.
Den würde ich mal erklären das das nichts wirdu. Das Wegerecht besteht für ein Ferienhäuschen, die Ausweitung zum Wohnhaus geht so einfach nicht. Dazu braucht er dann auch eine Baulast. Das alles mindert den Wert des anderen Grundstücks.

Man darf übrigens Wohnwagen auch nicht einfach auf eine Freizeitwiese in den Garten stellen :-)) Ich würde mal den Bebauungsplan einsehen was da alles erlaubt ist. Aber wie man es bei uns sagt: Ich sag nix wenn du nix sagst - Erst mal prüfen was man selber an ungenemigten Sachen hat
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Paule123 » 02.11.2021, 09:47

Entschuldigung. Hatte nicht erwähnt, dass das Thema Baulast etc. schon hinter uns liegt. Das Wegerecht gilt doch auch für ein Wohnhaus. Das hat die Gemeinde damals schon vorhergesehen.
B ist hier also im Recht. Wohnwagen etc. müssen dann wohl toleriert werden. (Obwohl das Problem auch erst in diesem Jahr, seit dem "neuen Großen" besteht)

Bleibt das Tor und der Gaslieferant...
Noch kurze Antwort zu der Leitung? Theoretisch kann er sich so aus der Not retten, nicht ;-) ?

Danke wirklich vielmals! Selten so hilfreiche Antworten bekommen - nicht mal beim Anwalt...

Klaus
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Klaus » 02.11.2021, 11:10

Bleibt das Tor und der Gaslieferant...
Noch kurze Antwort zu der Leitung? Theoretisch kann er sich so aus der Not retten, nicht ;-) ?
Es gibt keine Not solange es kleinere Wagen und länger Schläuche gibt
Hatte nicht erwähnt, dass das Thema Baulast etc. schon hinter uns liegt. Das Wegerecht gilt doch auch für ein Wohnhaus. Das hat die Gemeinde damals schon vorhergesehen.
Steht also genau so im Grundbuch !! Und im Baulastenverzeichnis
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Paule123 » 02.11.2021, 13:03

Habe mich jetzt bei Gaslieferanten schlau gemacht. Es gäbe in der Tat längere Schläuche (kleinere Autos ist da schon schwieriger...). Allerdings weiß ich (noch) nicht, ob der Tank von B vertragsfrei und sein Eigentum ist. Denn nur dann kann er den Anbieter einfach wechseln...

schwierig...


Im Grundbuch steht folgender Wortlaut:

Der Eigentümer verpflichtet sich ggnüb. dem Dienstbarkeitsberechtigten, den Zugang, die Zufahrt und die Verlegung, Belassung und Unterhaltung von Ver- u. Entsorgungsleitungen zu dem Grundstück xxx auf seinem Grundstück zu dulden.
Lage und Ausübungsbereich ergeben sich aus Lageplan.
Die im Lageplan betroffene Fläche hat folgende Maße:
Breite ca. 4,51m bzw. 7,7 m , Länge ca. 27,5m.
Den Dienstbarkeitsberechtigten treffen keine Pflichten, imsbesondere keine Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten.

Danke.
Besten Gruß

Klaus
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Klaus » 02.11.2021, 13:15

Na wenn der Gaslieferant nicht rein kann, dann ist das dessen Problem wenn er einen Vertrag macht,

Beite ca. 4,51m bzw. 7,7 m , Länge ca. 27,5m. -- bedeutet nicht das man die gesamte Fläche frei halten muss.
Könnte dennoch auch nach hinten losgehen. Denn der Berechtigte könne aufgrund des vorhandenen Weges einen Gastvertrag abgeschlossen haben. Er konnte sich darauf verlassen das der Weg nocht plötzlich enger wird. Das würde "Treu und Glauben" widersprechen.

Daher könnte es sinnvoll sein nachzugeben, wenn es keine Alternative (Schlauch oder kleiners Auto) gibt
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Paule123 » 02.11.2021, 15:02

Der Gasvertrag wurde wenn, dann vor der Errichtung der Zufahrt von A geschlossen (als noch das andere Grundstück wild genutzt wurde).

Ich finde es wirklich schwer nachvollziehbar, dass es keine klaren Regelungen gibt, was geduldet werden muss und was nicht. Einerseits habe ich ein Recht auf ein Tor (welches wir übrigens so weit wie möglich an die Grenzen gesetzt haben - mehr Durchfahrtsbreite geht nicht! Lediglich weiter nach innen wäre theoretisch möglich) andererseits muss ich 16 Tonner auf mein Grundstück lassen, nur weil die einen Vertrag haben.
Als wir das Tor angekündigt haben, ging es immer nur um Wohnwagen und Bootstrailer (die passen auch durch).
Ich bin jetzt der Depp und soll mein Tor umsetzen? B war beim Torbau anwesend und hat es hingenommen. Jetzt ein halbes Jahr später fällt ihm auf, das ihm der Ort nicht passt...
sorry, aber da entlädt sich mein Frust :-/

Klaus
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Klaus » 02.11.2021, 15:28

Ich würde das Tor nicht umsetzen, soll er klagen. Dann zeigt man auf das es ohne Schwerlastwagen geht.
Und erklärt warum mein Sicherheitsbedürfniss über der Ersparnis des Nachbarn geht.
Ich sehe da keine großen Chancen.

Kann aber auch gerne mal über 2 Instanzen gehen und wenn die Parteien doof genug sind in eine Vergleich enden bei dem beiden bei einen Haufen Kosten hatten.
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge

Beitrag von Paule123 » 02.11.2021, 15:52

Danke. Ich werde mal sehen wie es weitergeht. So schnell setze ich mein Tor auf jeden Fall nicht um. Nur leider sind die Prozesskosten ja doch ein hohes Risiko... Unsere Rwchtschutzversicherung hat schon die Anwaltskosten als es um die Baulast für die Feuerwehrzufahrt derselben Zufahrt ging, nur einen Bruchteil der Kosten abgedeckt...

Kann gerne Ergebnisse posten, wenn es welche gibt.

Alles Gute!

Paule

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