Noch eine Frage zu Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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deavik
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Noch eine Frage zu Wegerecht

Beitrag von deavik » 26.11.2021, 07:30

Guten Morgen!

Habe eine Frage.

https://drive.google.com/file/d/1TfdYNt ... sp=sharing

B und C hat Grunddienstbarkeit auf Geh und Fahrweg über Grundstück von A (ca. im Jahr 1963 eingetragen, Haus A ist auch in der Zeit gebaut)
Es besteht ein Weg zwischen A und B genügend Breite (ca. 3 meter)
C braucht eigentlich zur Zeit keine Fahrrecht mehr es gibt Möglichkeit von anderer Seite dies zu erreichen (Feld) und wird so gemacht, ich vermute - Grundstück D war früher eine Teil von C und irgendwann verkauft und bebaut worden.

Für D sind keine Grunddienstbarkeiten auf Geh und Fahrweg im Grundbuch von A eingetragen.

Unangemeldet macht D Dacherneuerung. A weiß überhaupt nichts davon.
Es kommen schwere Fahrzeuge und stellen Paletten mit Dachziegel auf dem Fahrweg auf dem Grundstück vom A
Es wird auch Kran für mehrere Stunden auf dem Grundstück vom A aufgestellt.

Wie soll A hier sich verhalten?

Vielen Dank
Viktor



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Klaus
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Re: Noch eine Frage zu Wegerecht

Beitrag von Klaus » 26.11.2021, 07:58

Im Endeffekt "Ja"

1. Es gibt ein Hammer und Leiterrecht
2. Wenn D = C war, erbt es das Wegerecht eigentlich. Wobei man genauer klären müsste..... Der Hausbau wäre aber eine Erweiterung... Vermutlich gibts auch eine Baulast.
3. D hat ein Notwegerecht
4. Meist machen das die Handwerker und fragen erst gar keinen.
5. Was solls

Ich würde einfach mal den Weg "unterhalten" lassen und dann die Kosten verteilen wollen......Dabei klärt man alles.Denn B muss anteilig Unterhalt zahlen, C aber ein Notwegerechts Rente.
Also mal den Weg reinigen lassen und Rechnungen austeilen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

deavik
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Re: Noch eine Frage zu Wegerecht

Beitrag von deavik » 26.11.2021, 08:37

Vielen Dank für super schnelle Antwort.

D war nicht C
A stört mehr, dass D überhaupt nicht informiert hat über Baumaßnahmen. (muss er das?)
Jetzt ist ganze Weg auf dem Grundstück vom A mit Paletten zugestellt ohne irgendeinen Info oder Erlaubnis oder sonst was.
D hat nie Wegerente bezahlt, sogar immer versucht dass die andere Weg unterhalten ohne seine Beteiligung.

Habe gerade im Gesetz nachgeschaut:
---
Die Absicht, das Nachbargrundstück zu benutzen, muss dem Eigentümer und dem Besitzer zwei Wochen vor Beginn der Benutzung angezeigt werden. Ist der im Grundbuch Eingetragene nicht Eigentümer, so genügt die Anzeige an den unmittelbaren Besitzer, es sei denn, dass der Anzeigende den wirklichen Eigentümer kennt. Die Anzeige an den unmittelbaren Besitzer genügt auch, wenn der Aufenthalt des Eigentümers kurzfristig nicht zu ermitteln ist.
---

Dies ist bis jetzt leider nicht passiert.

Klaus
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Re: Noch eine Frage zu Wegerecht

Beitrag von Klaus » 26.11.2021, 08:42

D war früher eine Teil von C und irgendwann verkauft und bebaut worden
Was auch immer

Auf dem Weg hat nichts zu stehen !
D hat nie Wegerente bezahlt, sogar immer versucht dass die andere Weg unterhalten ohne seine Beteiligung.
Eine Wegerente gibts nur bei einen Notwegerecht.
Bei einem echten Wegerecht kann man "anteilig der Nutung" die Kosten verteilen.
"Putzen" muss keiner selber
Also erst mal klären aus welchem Recht der den Weg nutzt.

Die wenigsten haben Ahnung von Wegerechten und nehmen den Weg als Gott gegeben hin. Also erst mal "aufklären" wessen Weg das ist und was man darf oder nicht bevor man den Knüppel nimmt. Ich würde mal mit der Errichtung eines Tors drohen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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