Notwegerecht
Verfasst: 20.02.2022, 22:43
Hallo,
A wird von einer Nachbarin auf Notwegerecht verklagt, die einen Notweg zu B Garage am hinteren Ende ihres Grundstücks haben möchte. Allerdings hat sie ein Geh- und Fahrrecht zu ihrem Vorgarten und eine Möglichkeit, über einen Gemeindeweg am Waldrand ihre Garage zu erreichen.
Der Weg über A Grundstück ist vom Vorbesitzer 2017 schon dicht gemacht worden, da die Nachbarn sich nicht an die Regeln gehalten haben.
Es existiert kein dingliches Wegerecht.
Auf den Weg möchten A einen zweiten - barrierearmen - Kellereingang bauen, da der einzige Kellerzugang sehr steil und voller Barrieren ist (Mutter und ich sind beide schwerbehindert) und außerdem in einer Wohnung liegt, die zur Ferienwohnung umgebaut werden soll.
Nun wurde A gesagt, es wäre mein Problem, wenn A einen barrierearmen Kellereingang brauche. Es ist aber A Grundstück, da sollte man doch erwarten, dass A Ansprüche höher zählen als der Wunsch der Nachbarin, ihren Rasenmäher über A Grundstück zu schieben.
A finde das ziemlich diskriminierend, denn A haben uns die Erkrankungen ja nicht ausgesucht.
Und die Dame hat ja sogar 2 Möglichkeiten mit ihrem Auto auf ihr Grundstück zu kommen und dann noch einen großen Parkplatz 25m von ihrer Haustür entfernt.
Kennt sich da jemand aus, wie man das Bedürfnis nach Barrierefreiheit stärker in den Mittelpunkt bringen kann?
LG
Kroellebora
A wird von einer Nachbarin auf Notwegerecht verklagt, die einen Notweg zu B Garage am hinteren Ende ihres Grundstücks haben möchte. Allerdings hat sie ein Geh- und Fahrrecht zu ihrem Vorgarten und eine Möglichkeit, über einen Gemeindeweg am Waldrand ihre Garage zu erreichen.
Der Weg über A Grundstück ist vom Vorbesitzer 2017 schon dicht gemacht worden, da die Nachbarn sich nicht an die Regeln gehalten haben.
Es existiert kein dingliches Wegerecht.
Auf den Weg möchten A einen zweiten - barrierearmen - Kellereingang bauen, da der einzige Kellerzugang sehr steil und voller Barrieren ist (Mutter und ich sind beide schwerbehindert) und außerdem in einer Wohnung liegt, die zur Ferienwohnung umgebaut werden soll.
Nun wurde A gesagt, es wäre mein Problem, wenn A einen barrierearmen Kellereingang brauche. Es ist aber A Grundstück, da sollte man doch erwarten, dass A Ansprüche höher zählen als der Wunsch der Nachbarin, ihren Rasenmäher über A Grundstück zu schieben.
A finde das ziemlich diskriminierend, denn A haben uns die Erkrankungen ja nicht ausgesucht.
Und die Dame hat ja sogar 2 Möglichkeiten mit ihrem Auto auf ihr Grundstück zu kommen und dann noch einen großen Parkplatz 25m von ihrer Haustür entfernt.
Kennt sich da jemand aus, wie man das Bedürfnis nach Barrierefreiheit stärker in den Mittelpunkt bringen kann?
LG
Kroellebora