Gasleitung legen lassen - Grunddienstbarkeit

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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werwurm
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Gasleitung legen lassen - Grunddienstbarkeit

Beitrag von werwurm » 06.03.2022, 18:44

Guten Tag,

angenommen Eigentümer B erreicht sein Grundstück nur über das Grundstück von Eigentümer A.

Es besteht ein privatrechtlicher Vertrag über das Begehen (lassen), Befahren (lassen) sowie das Recht von B auf dem Grundstück/ Auffahrt von A "Rohre und Kabel zu verlegen sowie verlegen zu lassen und diese zu unterhalten bzw. unterhalten zu lassen.".. Dieses Recht ist mit Verweis auf diesen Vertragstext im Grundbuch gesichert.

B muß wegen Eigentümerwechsel nun seine veraltete Heizung erneuern lassen und will von Heizöl auf Gas umsteigen. Er möchte keinen Gastank aufstellen (kein Platzproblem), sondern eine Gasleitung von der öffentlichen Straße zu seinem Haus über das Grundstück von A legen lassen. Diese Auffahrt ist ca. 50 Meter lang, gepflastert und dadrunter betoniert worden.
  • Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Baumaßnahme durch den Vertragsinhalt oben adäquat gesichert ist?
    Oder könnte A dem B bspw. schlimmstenfalls die Variante "Gastank" statt Gasleitung im Rahmen einer Abwägung oder so "vorschreiben"?
  • Was muss B beachten, wenn er den A über diese von ihm geplante Maßnahme informiert?
  • Wieviel "angemessene" Vorlaufzeit muss für den Termin dem A eingeräumt werden? Für die Dauer der Verlegungsarbeiten wird keiner der beiden Eigentümer die Auffahrt des A mit Autos nutzen können. Es besteht in unmittelbarer Umgebung auch keine Parkmöglichkeiten, die Arbeiten sind also mit nicht unerheblichen Einschränkungen für alle begleitet.
Da ich in der Vergangenheit lernen musste, dass es bei vielen juristischen Sachverhalten sehr schnell auf den genauen Wortlaut ankommt möchte ich um konstruktive und keine vorschnellen, "patzigen" Antworten bitten. Vielen Dank vorab!



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Klaus
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Re: Gasleitung legen lassen - Grunddienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 06.03.2022, 19:06

Also wenn dann gibt es einen Grundbucheintrag der auf eine Bewilligungsurkunde hinweist. Also den Vertrag.
So rum würde ein Schuh draus. Aber auch ein privatrechtlicher Vertrag gilt - zwischen den Parteien

Diese Arbeiten erledigt ein Bautrupp inkl. erster Teerschicht an einem Tag. Daher ist der Ausfall gering. Da man die Heizung im Sommer erneuert und nicht in der Heizperiode ist ja viel Zeit. Daher würde ich einfach die Terminabsprache dem Energieversorger überlassen. Üblicherweise handelt der sowieso aus eigenem Recht wenn er die Leitung legt.

Wenn nicht würde ich denken das 4 Wochen ausreichend sind. Ich würde einen Ersatzplatz anbieten, einfach mal jemanden fragen der einen Stellplatz hat. 50 Euro hier und da erleichtern die Hilfen. Der Eigentümer kann jedoch Geburtstag haben, silberne Hochzeit was auch immer. Daher würde ich 3 Zeiträume anbieten Juni, Juli und August, Jeweise eine oder zwei Wochen. Lehnt der Nachbar ab muss man klagen.

Den Umstieg auf Gas würde ich mir sehr genau überlegen. Das kann richtig teuer werden. Ich würde abwarten, wenn es geht, wie der Kreig ausgeht.

Auf jedenfall ein Leerrohr mit reinlegen, das nächste Ding ist Glasfaser....
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

werwurm
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Re: Gasleitung legen lassen - Grunddienstbarkeit

Beitrag von werwurm » 06.03.2022, 20:30

Besten Dank für Deine informative und hilfreiche Antwort!

Welche Heizungsart ist denn heutzutage sicher? Die Preise für den Betrieb von Pelletheizungen sind in der letzten Zeit leider auch sehr stark gestiegen, Heizöl innerhalb von 1 Woche um mehr als 50% und kennt seit Monaten auch nur eine Richtung. Erdwärme? Die sollen viel Strom verbrauchen und die Wärmepumpen sollen arg Störungsanfällig sein nach einem Bericht von Markt oder einem anderen Verbrauchermagazin... Die Heizung hätte laut Schornsteinfeger eigentlich bereits letztes Jahr getauscht werden müssen, gab 1 Jahr Galgenfrist.

Ich hoffe ja wie die meisten anderen Menschen auch, dass bald wieder Frieden in Osteuropa einkehrt.. Jeder Tag mit Gefechten ist einer zuviel.

Glasfaser wurde bereits vor 1,5 Jahren verlegt.

Klaus
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Re: Gasleitung legen lassen - Grunddienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 06.03.2022, 21:17

Ich würde in einem neueren Einfamilienhaus Erdwärme + Solar nehmen und zusätzlich ein Scheitholzofen in Keller und dazu einen Holzpalettenzerhacker. Leider habe ich gerade in einem 3- FH Gasetagenheizungen einbauen lassen.
Wer Öl-Zentral hat kann auch Scheitholz, Hackschnitzel günstig umsteigen. Dabei würde ich den Ölofen lassen.

Der Kaminfeger würde ich was von Handwerkerproblemen erzählen, da geht jahrelang
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