Zusammengelegtes Wegerecht- Rückbau
Verfasst: 21.03.2022, 22:41
Hallo liebe Forumsgemeinschaft
Wir sind hier 4 Häuser, 2 vorne und 2 hinten
A gibt B Wegerecht. C gibt D Wegerecht (alles im Grundbuch eingetragen je 3 M). Weil es Sinn machte, da die Wege nebeneinander liegen, legte A und C das Wegerecht zusammen (ohne Eintrag) auf insgesamt 4 Meter. A und C gewannen 1 Meter und C und D haben einen breiteren Weg und eine breitere Einfahrt. 20 Jahre ging das gut. Vor 6 Jahren wurde B verkauft und heute kündigte er an Klage einzureichen, mit der Begründung "ordnungsgemäße Zustände" herzustellen auf die Bereitstellung seines Wegerechts ausschließlich auf dem eingetragenem Grundstück. Und zwar Zentimeter genau. D. h. es müssen Bäume gefällt, Mauern eingerissen und Parkplätze verlegt werden. (von A und C) Teilweise wegen 5 cm. Die Suche nach einem Rechtsbeistand läuft, aber das traf uns nun doch alle überraschend und ich würde gerne wissen, ob er darauf bestehen kann oder ob er es hinzunehmen hat einen breiteren Weg zu haben der aber nicht vollständig über das eingetragene Grundstück verläuft. Und ob er eine Toleranz hinnehmen muss auf die 3 Meter (wie zB. die Breite eine Zaunpfahls)
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A gibt B Wegerecht. C gibt D Wegerecht (alles im Grundbuch eingetragen je 3 M). Weil es Sinn machte, da die Wege nebeneinander liegen, legte A und C das Wegerecht zusammen (ohne Eintrag) auf insgesamt 4 Meter. A und C gewannen 1 Meter und C und D haben einen breiteren Weg und eine breitere Einfahrt. 20 Jahre ging das gut. Vor 6 Jahren wurde B verkauft und heute kündigte er an Klage einzureichen, mit der Begründung "ordnungsgemäße Zustände" herzustellen auf die Bereitstellung seines Wegerechts ausschließlich auf dem eingetragenem Grundstück. Und zwar Zentimeter genau. D. h. es müssen Bäume gefällt, Mauern eingerissen und Parkplätze verlegt werden. (von A und C) Teilweise wegen 5 cm. Die Suche nach einem Rechtsbeistand läuft, aber das traf uns nun doch alle überraschend und ich würde gerne wissen, ob er darauf bestehen kann oder ob er es hinzunehmen hat einen breiteren Weg zu haben der aber nicht vollständig über das eingetragene Grundstück verläuft. Und ob er eine Toleranz hinnehmen muss auf die 3 Meter (wie zB. die Breite eine Zaunpfahls)