Doppeltes Wegerecht
Verfasst: 31.07.2022, 15:38
In der Bewilligungsurkunde im Grundbuch steht folgender Text:
die herrschenden Eigentümer haben das unentgeltliche Recht, um von den berechtigten Grundstücken auf die Hauptstraße und von dort zu den berechtigten Grundstücken zu gelangen und zwar an der Vorderseite oder an der Rückseite des Hauses des dienenden Grundstücks.
Jetzt meine Frage: wenn zwei Wege aufgezeichnet sind in der Bewilligungsurkunde, wer entscheidet, wo A lang fahren darf? Besitzer von B oder darf A Mal so und Mal so fahren bzw zum hinfahren an der Rückseite des Hauses und zum Wegfahren an der Vorderseite des Hauses?
die herrschenden Eigentümer haben das unentgeltliche Recht, um von den berechtigten Grundstücken auf die Hauptstraße und von dort zu den berechtigten Grundstücken zu gelangen und zwar an der Vorderseite oder an der Rückseite des Hauses des dienenden Grundstücks.
Jetzt meine Frage: wenn zwei Wege aufgezeichnet sind in der Bewilligungsurkunde, wer entscheidet, wo A lang fahren darf? Besitzer von B oder darf A Mal so und Mal so fahren bzw zum hinfahren an der Rückseite des Hauses und zum Wegfahren an der Vorderseite des Hauses?