In der Bewilligungsurkunde im Grundbuch steht folgender Text:
die herrschenden Eigentümer haben das unentgeltliche Recht, um von den berechtigten Grundstücken auf die Hauptstraße und von dort zu den berechtigten Grundstücken zu gelangen und zwar an der Vorderseite oder an der Rückseite des Hauses des dienenden Grundstücks.
Jetzt meine Frage: wenn zwei Wege aufgezeichnet sind in der Bewilligungsurkunde, wer entscheidet, wo A lang fahren darf? Besitzer von B oder darf A Mal so und Mal so fahren bzw zum hinfahren an der Rückseite des Hauses und zum Wegfahren an der Vorderseite des Hauses?
Doppeltes Wegerecht
Moderator: Klaus
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Re: Doppeltes Wegerecht
Die Eintragung klingt irgendwie nach 2 Wegen. Daher wäre eine Zeichnung interressant. Irgenwo hochladen und hier einen Link senden.
Die Eintragung ergibt keinen echten Sinn wenn man nicht unter dem Haus durchfahren kann oder konnte. Denn eigentlich kann man ja nicht an der Vorderseite oder Rückseite des Hauses durchfahren sondern nur auf dem Grundstück.
Interessant wäre auch welchen Zwecke die zwei Wege habe. Also vorne zur Garage 1 und hinten zur anderen Garage. Hier kommt es sicher drauf an was das soll. Steht hinten der Supermarkt und ein Aldi um man braucht zwei Spuren ?????
Die Eintragung ergibt keinen echten Sinn wenn man nicht unter dem Haus durchfahren kann oder konnte. Denn eigentlich kann man ja nicht an der Vorderseite oder Rückseite des Hauses durchfahren sondern nur auf dem Grundstück.
Interessant wäre auch welchen Zwecke die zwei Wege habe. Also vorne zur Garage 1 und hinten zur anderen Garage. Hier kommt es sicher drauf an was das soll. Steht hinten der Supermarkt und ein Aldi um man braucht zwei Spuren ?????
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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