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Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 02.08.2022, 10:10
von swinkel0
Hallo,
auch A haben auf unseren Grundstück ein Wegerecht für eine Bäckerei (dessen Eigentümers und Kunden) die nicht mehr existiert. A sind nun damit beim Anwalt weil wir der Meinung sind das es sich hierbei um ein Zweckgebundenes Wegerecht handelt ( der Nachbar ist natürlich nicht der Meinung) aus der Bäckerei sind Wohnungen entstanden. Wie sind denn die Erfahrungen ob man hiermit Recht bekommt ?

Re: Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 02.08.2022, 10:51
von Klaus
Es bestehen keine Chancen wenn das nicht im Grundbuch drin steht. Meist steht aber A hat Wegerecht auf Grundstück B.
Die Belastung durch ein Wohnhaus ist geringer als bei einer Bäckerei, also hat man einen Vorteil gewonnen. Andersrum würde das kaum gehen

Bitte Regeln lesen und immer einen eigenen Betrag starten.

Aber es kommt immer drauf an..... dazu muss man mehr berichten

Re: Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 02.08.2022, 13:19
von Klaus
Es sei denn es ist aus irgendeinem Grund erkennbar das es nur für den Betrieb der Bäckerein eingerichtet wurde......

Am besten produziert man mal Kosten für den Weg

Re: Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 03.08.2022, 09:49
von swinkel0
Es steht genau so im Grundbuch. Hier ein kl. Auszug daraus;
„Der Käufer räumt dem Verkäufer und dem jeweiligen späteren Eigentümer der Hausbesitzung
das Recht ein, die heute gekaufte Grundfläche für sich und seine Kunden, welche
die Backstube des Verkäufers besuchen oder benutzen wollen, zu begehen. ….“

Re: Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 03.08.2022, 10:46
von Klaus
Das ist doch viel besser. Jetzt wäre eine Zeichnung hilfreich. Ist das ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus ..... Wie und was wurde umgebaut um daraus ein Mehrfamilienhaus zu machen. Gibt es eine "Baulast" im Baulastenverzeichnis, ist anzunehmen da man nicht einfach aus Gewerbe mehrere Wohnungen bauen kann.
Haben die eine weiteren Zugang, Geht es um Zugang oder aus Zufahrten...

Mal übertrieben dargestellt: Hinten steht ein Hexenhäuchen in der die Hexe lebt, die hat einen kleinen Verkaufstand.... dafür wird das Recht eingeräumt. Nun kommt der große Wolf und baut ein Hochhaus auf dem Verkaufstand..... das geht nicht.
Lässt die Hexe aber Rotkäppchen im Verkaufstand leben....da geht sicher.

Aber wenn der Umbau des Mehrfamilienhaus auch durch eine Baulast abgesichert ist.....bringt das alles nichts

Re: Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 03.08.2022, 12:57
von swinkel0
Es ist ein Mehrfamilienhaus früher war vorne ein Eingang zum Bäckerladen der wurde wohl irgendwann zu gemacht und es wurde der Eingang von der damaligen Backstube als Eingang für die 2 Mietparteien genutzt die da gemacht wurden, das Haus hat aber auch einen normalen Eingang. Es gibt eine Baulast die aber hinfällig ist sie war zum befahren da zu 2 Stellplätzen die es aber nie gab da steht heute eine Garage und ein Schlafzimmer . somit ist keine Zufahrt möglich. Ob es eine Baulast im Baulastverzeichniss zu den Wohnungen gibt, weiß A nicht.

Re: Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 03.08.2022, 14:10
von Klaus
welche
die Backstube des Verkäufers besuchen oder benutzen wollen, zu begehe
Da es keine Backstube mehr gibt, stell einen Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt. Da es keine Backstube mehr gibt sollen die Löschen.
Ich sehe da Chancen, vor allem wenn der Weg nicht gebraucht wird, da es einen anderen Zugang gibt.

Die Baulast würde ich dann auch mal versuchen löschen zu lassen. Antrag bei der Stadt sollte reichen

Re: Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 03.08.2022, 14:21
von swinkel0
A Versucht es. Mal sehen. A hat jetzt lang genug versucht mit B zu Reden. B müsste einen anderen Zugang für die Wohnungen bauen das will er wohl nicht. Drückt A die Daumen das alle gut 👍 geht.
Danke

Re: Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 03.08.2022, 14:32
von Klaus
Das ändert die Sache nun. Daher mein Wunsch nach einer Zeichnung.

Hier wird nun argumentiert das das Gebäude das mal Backstube war nun eben Wohnungen sind und die Nutzung geringer.
Gab es denn für den Umbau Baugenemigungen, denn man kann das ohne Zugang so nicht bauen. Ich würde mal das Bauamt ansprechen.Evtl. ist der Eingang so nicht genemigt worden.

Entstehende Kosten kann man anteilig umsetzen. Wenn nur der Bäcker den Weg nutzt würde ich eine Reinigungsfirma beauftragen, die kosten werden anteilig der Nutzung auferlegt. Und an der Straßenseite eine Gartentür.......

Re: Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 22.08.2022, 08:16
von swinkel0
Eine Zeichnung wovon ?
Den Bäcker die Bäckerei gibt es nicht mehr. Die Bäckerei und die Backstube von damals sind nun Wohnungen. Ob es dafür Bauanträge gab / gibt wissen wir leider nicht .
Das ganze wurde nun an einen Anwalt übergeben die Baulast wurde bereits bei der Stadt zur Löschung weitergebeben . Hoffen wir mal das es alles nun Gut wird und endlich die Sache geklärt wird so das man es schriftlich hat wer was darf und was wer nicht darf.
Danke

Re: Wegerecht für Bäckerei

Verfasst: 22.08.2022, 09:26
von Klaus
Zeichnung : Zugänge der Grundstücke. Was ist wie wo erschlossen.

Der Anwalt wird weder suchen noch recherchieren. Der schreibt die Forderungen und erklärt euch den Rechtsweg. Wie was entstand und wann, müsst ihr dem schon beibringen. Denn das ist wichtig. Solange es keinen Zugang zur ehemaligen Bäckerein gibt, wir aus dem Wegerecht allerhöchstens ein Notwegerecht.
Baulast wurde bereits bei der Stadt zur Löschung weitergebeben
Die Löschen das deswegen noch lange nicht

Viel Erfolg