Wegrecht, Auto des Nachbarn vor der Tür

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
Mora78
Beiträge: 1
Registriert: 17.09.2022, 08:15

Wegrecht, Auto des Nachbarn vor der Tür

Beitrag von Mora78 » 17.09.2022, 08:25

Hallo
B hat ein Reihenmittelhaus gekauft was in einer Sackgasse steht.

Eigentümer A hat eine Garage und kommt als erster,
B in der Mitte und Eigentümer C steht am Ende.
Dieser hat vor seinem Haus ein Gartenhaus gebaut wo er seine Fahrräder abstellt.
Vor B Haus und Eingang stellt er sein VW Bus ab.
B komme gerade so zu meiner Treppe um die Tür aufzuschließen.
B habe ihn schon gebeten da bitte wegzufahren B ich sonst nicht ins Haus komme und B demnächst auch arbeiten am Haus durchführen.
Seine Antwort war er steht da schon immer und das bleibt so.
Stimmt das ?! Darf er aus Gewohnheit immer da stehen und mir somit den Zugang beschränken ?
Vielen Dank für eine Rückmeldung



Artikel lesen
Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Wegrecht, Auto des Nachbarn vor der Tür

Beitrag von Klaus » 17.09.2022, 09:56

Regeln nochmal lesen :-))

Gewohnheit gibt es nicht :-)

Die Beschreibung Reihenhaus sagt nichts aus. Wessen "Grundstücke" sind das, auf wessen steht er ? Gibt es Grunddienstbarkeiten im Grundbuch ?
Ne Zeichnung wäre nett (mit den Grenzen) (irgenwo hochladen und hier nen Link)

Er darf auf seinem Grundstück stehen wo er will, es sein denn er hat eine Grunddienstbarkeit vergeben (Grundbuch). Auf den Gemeinschaftsflächen kann er stehen wenn das der Sinn der Gemeinschaftsflächen ist und vereinbart wurde. Auf der öffentlichen Straße überall wo erlaubt.

Sind das alles Wohnungseigentumsteile dann dort wo es die Gemeinschaft erlaubt hat, oder er Sondereigentumsrechte hat.

Es kommt also drauf an - ist aber kaum anzunehmen das man dadurch "nichts ins Haus kommt"

Für Umbauarbeiten kann man Halteverbote beantragen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 28 Gäste