Besitzer des dienenden Grundstück parken uns zu
Verfasst: 28.09.2022, 15:50
Hallo zusammen,
ich habe schon viele gute Antworten auf ähnliche Fragen gelesen, aber bei A ist der Sachverhalt etwas anders.
Grundstück von A ist ein herrschendes Grundstück. Im Grundbuch ist festgehalten, dass A die Auffahrt des Nachbarn B nutzen darf, um auf seinen Grund zu kommen. A befährt die Auffahrt nur, wenn nötig und parkt dort selbstverständlich nicht.
Leider aber parkt B bzw. deren Besuch dort recht häufig, so dass A nicht sein Grundstück "regulär" verlassen kann, ohne bei B zu klingeln.
Wie ist hier die Rechtslage? Dürfen die Nachbarn B auf dem Weg parken, es ist ja am Ende ihr Grundstück, und darf A "gezwungen" werden, klingeln zu müssen, wenn er weg will?
Zumindest einmal machte keiner auf und A konnte erst später los. Zumal das auch sehr einengend ist, wenn man nicht frei fahren kann.
Vielen Dank,
Tobias
ich habe schon viele gute Antworten auf ähnliche Fragen gelesen, aber bei A ist der Sachverhalt etwas anders.
Grundstück von A ist ein herrschendes Grundstück. Im Grundbuch ist festgehalten, dass A die Auffahrt des Nachbarn B nutzen darf, um auf seinen Grund zu kommen. A befährt die Auffahrt nur, wenn nötig und parkt dort selbstverständlich nicht.
Leider aber parkt B bzw. deren Besuch dort recht häufig, so dass A nicht sein Grundstück "regulär" verlassen kann, ohne bei B zu klingeln.
Wie ist hier die Rechtslage? Dürfen die Nachbarn B auf dem Weg parken, es ist ja am Ende ihr Grundstück, und darf A "gezwungen" werden, klingeln zu müssen, wenn er weg will?
Zumindest einmal machte keiner auf und A konnte erst später los. Zumal das auch sehr einengend ist, wenn man nicht frei fahren kann.
Vielen Dank,
Tobias