Fehlerhafte Dienstbarkeit

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Pia
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Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 04.02.2023, 22:14

Hallo Klaus, ich habe etwas ganz kniffliges:
4 Reihenhäuser, die Garagen sind hinter den Häusern, in einer Sackgasse.
Ich nenne sie mal 1, 2, 3 und 4. 4 ist die letzte Garage (da hört die Straße auf). Bei der Grunddienstbarkeit sind dem Notar einige Fehler in der Urkunde passiert. Er verwechselte die Hausnummer, die angemalte Dienstbarkeit bei der Flurkarte stimmt nicht mit dem Text überein und bei der selbstgezeichneten Flugkarte (1959) vertauscht er die Flurnummern 3 und 4. Somit dürfte 3 über 4 fahren, was ja keinen Sinn macht, weil nach 4 ja nichts mehr kommt. Es ist niemanden früher aufgefallen und alle haben die Garagen immer befahren. Der Sohn von 2 kaufte vor 12 Jahren die Nummer 3. Nummer 4 wurde vor 2 Jahren von Xgekauft. Nummer 3 hat festgestellt, dass er Geh- und Fahrtrecht für 4 besitzt und lässt X jetzt nicht über 3 fahren. Obwohl wir 1 und 2 passieren dürfen. 3 wurde auch immer von unseren Vorbesitzer, befahren. Nummer 3 wollte auch 4 kaufen und ist jetzt sauer, dass 4 jemanden anderen gehört. Wie sieht es denn rein rechtlich aus, ist diese Dienstbarkeit überhaupt rechtlich gewesen, mit all diesen Fehlern? Die Dienstbarkeit wurde an zwei verschieden Tagen unterschrieben, da eine Person keine Zeit hatte. Ist dass rechtlich in Ordnung? Vielen, vielen Dank :-). Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben.



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 04.02.2023, 22:42

Wer keine Grunddienstbarkeit hat, der hat keine. Wer kann schon sagen ob das ein Fehler war oder nicht. Denn Unterschrieben haben es alle Parteien. 4 Dumme und ihr Notar.

Jetzt müssen die ohne Grudndienstbarkeit ein Notwegerecht einfordern und können weiter fahren. Wobei ich die Klappe halten würde solange es geht. Denn es können Kosten entstehen. Dem Eigentümer steht eine Geldrente zu, wobei die kaum den Aufwand lohnt. Aber die muss man erst mal fordern.

und lässt X jetzt nicht über 3
Ich würde drauf.... bis er klagt und erst dann ein Notwegerecht fordern
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 04.02.2023, 22:54

Das Problem ist ja, dass ich nicht über 3 fahren darf. Also komme ich nicht in die Garage. Die Überschrift der Dienstbarkeit der bezeichneten herrschenden Grundstücke lautete. Zur Ermöglichung der Zufahrten zu den nachgezeichneten herrschenden Grundstücken, werden folgende Geh- und Fahrtrecht eingeräumt. Und da steht dann unser Grundstück mit dabei für 1 und 2. Es würde ja keine Zufahrt zu den Grundstück geben, wenn es nur eine Zufahrt 1 und 2 gäbe. Im Bauplan der Garage wurde auch durch den Bürgermeister die gesicherte Zufahrt unterschrieben. Und die rote Einzeichnung in der Flurkarte zeigt auch den genauen Weg der Zufahrt 🧐

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 04.02.2023, 22:58

Ich kann nicht drüber fahren, weil sein Auto immer vor unserer Garage parkt und er Tröge vor unserer Garage aufgestellt hat (auf seinem Grundstück). Ein Notwegerecht trifft nicht zu, da ich zu Fuß auch von der Hausseite zur Garage komme, allerdings nicht mit dem Auto.

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 04.02.2023, 23:06

Notfahrrecht. Evtl gibt es beim Bauamt auch noch eine Baulast.

Na wenn er den Weg verstellt muss man selber aktiv werden. Sinnvoll ist es zu beweisen wie die Garagen und die Zufahrten, bzw die Gefangenheit der Garage entstanden ist. Dann kann man per einstweiliger Verfügung oder Schiedsgericht oder/und Klage selber loslegen

Nochmal zu den Zettelchen......und Plänen.
Es zählt der Grundbucheintrag sowie die Bewilligungsurkunde mit Anlagen. Auch zählt wenn auch anders die Baulast im Baulastenverzeichnis.

Das der Bürgermeinster Autogramme auf Klopapier gibt bringt nichts
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 04.02.2023, 23:10

Gab es denn schon eine Baulast im Baulastenverzeichnis im Jahre 1969? Und wo finde ich die? Im Bauantrag stand die nicht 🙈. Tausend Dank für die schnellen Antworten 😃

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 04.02.2023, 23:17

Ich glaube in Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 04.02.2023, 23:27

Nein, in Bayern gibt das nicht.

Ich würde per Einschreiben Rückschein das Notfahrrecht einfordern, mit kurzer Frist. Danach Klagen
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 04.02.2023, 23:34

Ich bin gerade beim Klagen. Allerdings wird es schwierig werden, laut meinem Anwalt. Ich hatte gehofft, dass evtl. die Dienstbarkeit nichtig ist. Da der Notar alleine darin schon 8 Fehler gemacht hat. Und suche noch nach weiteren Argumenten, die wir vor Gericht anwenden könnten.

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 04.02.2023, 23:46

Ich würde mir die Mühe nicht machen, denn den Nachbarn kann man nicht verklagen. Er hat gutgläubig gekauft. Aber das Notwege(fahr)recht kann man durchsetzen. Das kostet zwar eine Geldrente, die ist aber kaum höher als die Unterhaltskosten die der Nachbar in Zukunft umlegen wird.
Denn eine Garage mit Baugenemigung musst auch in Bayer eine Erschließung vorweisen. Daher ist die Not durch einen fehlerhaften Eintrag entstanden. Nur ist die Forderung viel geringer als die Forderung das Grundbuch zu ändern.

Wenn es den Notar noch gibt könnte man den verklagen. Evtl kann er mit den Vollmachten von damals den Eintrag korrigieren. Auf jedenfall könnte man den mal fragen.

Aber wie gesagt, ein doofer Eintrag muss kein Fehler sein.

Vor Gericht keine Rundumschlag versuchen, Richter hassen Querulanten und Nachbarschaftsstreits. Eine Forderung und wenn man gewinnt die nächsten danach.
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 04.02.2023, 23:51

Der Nachbar hat aber als Kind schon in Nummer 2 gewohnt und immer gesehen, wie die Garage benutzt wurde. Und das Notwegerecht muss beinhalten, dass die Garage sonst nicht benutzt werden kann. Allerdings können wir ja zur Garage von der Gartenseite, aber nicht mit dem Auto.

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 04.02.2023, 23:53

Könnte man denn evtl ein Notwegerecht durchsetzen, wenn die Garage vom Garten aus erreicht werden kann? Wo müsste man dass beantragen?

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 05.02.2023, 00:04

Wir haben auf der gegenüberliegenden Garagen Seite des Grundstückes Zugang zu einer öffentlichen Straße, dann zählt wohl nicht das Notwegerecht 🤔

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 05.02.2023, 08:12

Das Nowegerecht fordert man vom Nachbar, gibt er er nicht muss man klagen. Zumindest mal fordern kostet nicht. Und wenn man nicht auf der anderen Seite einfahren kann besteht Not
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 05.02.2023, 10:23

Guten Morgen Klaus, vielen, vielen Dank für die ganzen Tipps und Vorschläge :-). Der Vorbesitzer hat es mit dem Notwegerecht mal probiert. Ich denke um die Klage komme ich nicht rum. Ich habe mir mal die Garagenverordnung angesehen, da steht bei Paragraph 22, dass die Zu- und Abfahrten und die Rettungswege bis zur öffentlichen Verkehrsfläche freizuhalten sind. Evtl darf er ja gar nicht vor unserer Garage parken. Ich bin gespannt 🙃.

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 05.02.2023, 10:40

Alle Verordnungen, die Unterschrift des Bürgermeister, alle Kinderbilder und das man jahrlange drüber ist. Spielen nur eine Rolle wenn man den Gegener nennt.

Der neue Nachbar hat ein Grundstück gutgläubig erworben. Daher besteht kein Anspruch das Grundbuch zu ändern. Das Grundbuch ist das "Grundstücks Buch" auf das man sich verlassen kann.
Daher kann man gegen den nur mit dem Notwegerecht vorgehen

Alle andere Sachen können helfen den Notar zu verklagen. Sie sind beweise für seinen Fehler. Evtl kann er dazu gebracht werden den Schaden zu tragen. Oder seinen Auftrag so nachträglich durchzuführen wie er beauftragt wird. Jedoch wird es dazu wohl zu spät sein, da die ehemaligen Vertragspartner weg sind
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 05.02.2023, 10:55

Wie meinst Du den ersten Satz spielen nur eine Rolle..
Der Notar ist schon verstorben.
Ich frag nochmal bei meinem Anwalt bezüglich des Notwegerechtes nach.
Da die Garagen in einer Sackgasse enden, gilt da evtl nicht sowas wie ein Rettungsweg?
Auf der Dienstbarkeit in der Flurkarte sieht man den tatsächlichen geplanten Geh- und
Fahrtweg und es ist auch zu sehen, dass die beiden Flurnummern falsch eingezeichnet sind.

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 05.02.2023, 11:04

Da die Garagen in einer Sackgasse enden, gilt da evtl nicht sowas wie ein Rettungsweg?
Ich dachte du kommt erst gar nicht rein :-) Neu entweder es ist ein Rettungsweg (Baurecht) oder eben nicht
Dienstbarkeit in der Flurkarte
Die Dienstbarkeit ist das was im GRUNDBUCH steht, sowie der zugehörigen Bewilligungsurkunde. NUR DORT, Also würde ich mal auf das Grundbuch laufen um mir diese Unterlagen holen.

Alles andere sind nur Belege das man es eigentlich anders geplant hatte. Aber nicht das man es auch wollte. Kann ja sein das man das noch beim Notar geändert hat. Warum auch immer.
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 05.02.2023, 11:12

Neben der Zufahrt ist ein kleiner Streifen, der der Stadt gehört. Da gehen wir oder fahren mit dem Fahrrad rüber. Allerdings parkt da sehr oft ein Familienmitglied von unserem Nachbarn, dann müssen wir Zickzack an den Autos vorbei gehen. Grundbuchamt waren wir schon, da steht das Geh- und Fahrtrecht für unseren Nachbarn auf unserem Grundstück. Fanatische ist, wenn es mal Brennen sollte und Rauch da ist, fallen wir erst mal über die Tröge. Die Garagentüren sind Flügeltüren, die nach außen aufgehen. Die eine Türe kann ich gar nicht öffnen und die andere circa 60 cm, wegen den Trögen.

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 05.02.2023, 11:14

Aber man kann ja nicht einfach die Flurnummern auf dem Lageplan ändern. Wenn da 4 stehen sollte und ich schreibe dann einfach 3 hin 🧐

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