Leitungsrecht nach Grundstücksteilung
Verfasst: 11.07.2023, 08:39
Hallo zusammen,
kurze Skizzierung der fiktiven Situation:
Grundstück B hat ein Leitungsrecht über Grundstück A. Grundstück B wird geteilt, das neu entstandene Grundstück C grenzt nicht mehr direkt an A, sondern wird über A und B angefahren. Zugunsten C ist ein Wegerecht bei B eingetragen, ein Leitungsrecht besteht dort hingegen nicht (da dürfte jemand geschlafen haben). Da C ja Bestandteil des (alten) Grundstücks B war, besteht das Leitungsrecht über A theoretisch weiter. Kann C von A verlangen, dort Leitungen legen zu lassen, wenn doch an der Grenze zu B „Schluss“ sein müsste oder kann A das Verlegen verbieten, da das Grundstück C nicht erreicht werden kann?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Emma
kurze Skizzierung der fiktiven Situation:
Grundstück B hat ein Leitungsrecht über Grundstück A. Grundstück B wird geteilt, das neu entstandene Grundstück C grenzt nicht mehr direkt an A, sondern wird über A und B angefahren. Zugunsten C ist ein Wegerecht bei B eingetragen, ein Leitungsrecht besteht dort hingegen nicht (da dürfte jemand geschlafen haben). Da C ja Bestandteil des (alten) Grundstücks B war, besteht das Leitungsrecht über A theoretisch weiter. Kann C von A verlangen, dort Leitungen legen zu lassen, wenn doch an der Grenze zu B „Schluss“ sein müsste oder kann A das Verlegen verbieten, da das Grundstück C nicht erreicht werden kann?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Emma