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Leitungsrecht nach Grundstücksteilung

Verfasst: 11.07.2023, 08:39
von Emma
Hallo zusammen,

kurze Skizzierung der fiktiven Situation:
Grundstück B hat ein Leitungsrecht über Grundstück A. Grundstück B wird geteilt, das neu entstandene Grundstück C grenzt nicht mehr direkt an A, sondern wird über A und B angefahren. Zugunsten C ist ein Wegerecht bei B eingetragen, ein Leitungsrecht besteht dort hingegen nicht (da dürfte jemand geschlafen haben). Da C ja Bestandteil des (alten) Grundstücks B war, besteht das Leitungsrecht über A theoretisch weiter. Kann C von A verlangen, dort Leitungen legen zu lassen, wenn doch an der Grenze zu B „Schluss“ sein müsste oder kann A das Verlegen verbieten, da das Grundstück C nicht erreicht werden kann?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Emma

Re: Leitungsrecht nach Grundstücksteilung

Verfasst: 11.07.2023, 10:06
von Klaus
Ein Leitungstrecht dient dazu von Haus zum Anschlußpunkt zu gelangen. Ob dies nun in einer direkten Linie oder eine Kurve oder ums Eck hängt von den örtlichen Begebenheiten ab. Da Grudndienstbarkeiten schonend auszuüben sind, der kürzeste unbelastenste Weg.
Wenn auf einem Grundstück ein Leitungsrecht liegt. dann spielt es keine Rolle in wieviele es geteilt wird. Auf allen lastet weiter das Leitungsrecht.

Aber man kann nun nicht überall eine Leitung langlegen weil man nun meint mehrere Rechte zu haben. Da eine Grunddienstbarkeit nicht erlischt nur weil geteilt wird, sollte man man das Grundbuch befragen wie dieses Recht verschwand. Vermutlich hat man es löschen lassen weil das neue Grundstück nun nicht mehr am Berechtigten liegt und daher nicht genutzt werden kann. Auch das geht nicht ohne Zustimmung des Berechtigten
Kann C von A verlangen, dort Leitungen legen zu lassen
Was liegt das liegt.