Hallo,
A ist Eigentümer eines Grundstücks, das direkt an der Straße ist. Hinter diesem Grundstück liegen mehrere Reihenhäuser, für die ein Wegerecht über das Grundstück von A eingetragen ist.
A überlegt, 2 Tore an den rot markierten Punkten auf der Wegerechtsfläche anzubringen (dazwischen liegt der Hauseingang von A). Das erste Tor würde nicht auf der Grundstücksgrenze zur Straße stehen, sondern etwas zurückgesetzt; es wäre auch nur ein Teil des Grundstücks umzäunt - der Stellplatz wäre außen vor. Das zweite Tor würde direkt auf bzw. kurz vor der Grenze zu Haus 2 stehen.
Würde das noch als Einfriedung gelten, die die Berechtigten zum Wegerecht hinnehmen müssten?
Hier wird der Sachverhalt dargestellt (gelb ist das Wegerecht; rot die beiden Tore):
https://postimg.cc/dkpx2Qp1
Ich bin sehr froh, dieses Forum entdeckt zu haben und hoffe auf erfahrene Einschätzungen...wobei ich es natürlich lieber erst gar nicht brauchen würde.
Viele Grüße
ABC
Tore nicht auf der Grundstücksgrenze
Moderator: Klaus
Re: Tore nicht auf der Grundstücksgrenze
Das Recht sein Eigentum zu schützen ist höher als die Unbequemlichkeit des Berechtigen. Damit könnte man das erste Tor durchaus vertreten. Je nachdem was Links steht. Das zweite Tor würde nur Schutz bringen, wenn von hinten auch Fremde kommen können. Alle die zu Haus 2 gehören sind ja Berechtigte.
Ob nun ein Stück Weg vor dem Haus einen Schutz durch ein Tor braucht oder ob man das Schikane nennen kann würde ein Richter sicher entscheiden. Da andere Grundstücksteile ungeschützt sind, würde ich eher von Schikane ausgehen.
Das bring keinerlei Gewinn für niemanden.
Ob nun ein Stück Weg vor dem Haus einen Schutz durch ein Tor braucht oder ob man das Schikane nennen kann würde ein Richter sicher entscheiden. Da andere Grundstücksteile ungeschützt sind, würde ich eher von Schikane ausgehen.
Das bring keinerlei Gewinn für niemanden.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Tore nicht auf der Grundstücksgrenze
Vielen Dank für Deine Einschätzung zum Fall.