Wegerecht bei Vermietungen
Moderator: Klaus
Wegerecht bei Vermietungen
A hat eingetragenes Wegerecht (von B) im Grundbuch und im Erdgeschoss einen Laden sowie 2 Stellplätze auf eigenem Grundstück gewerblich vermietet. B blockiert durch Erstellung eines Absperrpfostens und Parken eines Autos die Zufahrt zu den Stellplätzen des Mieters. Meine Frage: Gilt das Wegerecht nur für A (Grundstückseigentümer) oder auch für den Pächter/Mieter ?
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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....
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