Wegerecht bei Vermietungen
Moderator: Klaus
Wegerecht bei Vermietungen
A hat eingetragenes Wegerecht (von B) im Grundbuch und im Erdgeschoss einen Laden sowie 2 Stellplätze auf eigenem Grundstück gewerblich vermietet. B blockiert durch Erstellung eines Absperrpfostens und Parken eines Autos die Zufahrt zu den Stellplätzen des Mieters. Meine Frage: Gilt das Wegerecht nur für A (Grundstückseigentümer) oder auch für den Pächter/Mieter ?
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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber
Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....
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