Wegerecht bei Vermietungen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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bluzie
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Wegerecht bei Vermietungen

Beitrag von bluzie » 01.12.2007, 10:55

A hat eingetragenes Wegerecht (von B) im Grundbuch und im Erdgeschoss einen Laden sowie 2 Stellplätze auf eigenem Grundstück gewerblich vermietet. B blockiert durch Erstellung eines Absperrpfostens und Parken eines Autos die Zufahrt zu den Stellplätzen des Mieters. Meine Frage: Gilt das Wegerecht nur für A (Grundstückseigentümer) oder auch für den Pächter/Mieter ?



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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.12.2007, 11:30

Mieter, Bewohner, Lieferanten alles was nötig ist um das Grundstück zu bewirtschaften.

Klaus

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