Bevor Sie jetzt hier im Forum ihre Fragen stellen:
Holen Sie sich einen Grundbuchauszug mit der dazugehörenden Bewilligungsurkunde. Wenn Sie eh schon da sind schauen Sie auch ins Baulastenverzeichnis.
Dann sollten Sie noch wissen das es bei einer rechtlichen Bewertung um A - den Belasteten und B - den Berechtigten geht. Und nur im diese zwei. Alle weiteren sind eine andere Frage. A und B können selbst aus mehreren Eigentümer bestehen, was die Frage aber nicht verändert, daher nennen wir die A und B.
Jetzt wild tausend Beteilige dazu beschreiben verwirrt nur.
Und am besten eine Skizze ( mit den Grundstücksgenzen) irgendwo hochladen und hin den Link nennen - hilft ungemein
Linktip:
http://partners.webmasterplan.com/click ... ext&tnb=13
Bevor Sie eine Wegerechtsfrage stellen
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
mehr Infos
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste