Bevor Sie jetzt hier im Forum ihre Fragen stellen:
Holen Sie sich einen Grundbuchauszug mit der dazugehörenden Bewilligungsurkunde. Wenn Sie eh schon da sind schauen Sie auch ins Baulastenverzeichnis.
Dann sollten Sie noch wissen das es bei einer rechtlichen Bewertung um A - den Belasteten und B - den Berechtigten geht. Und nur im diese zwei. Alle weiteren sind eine andere Frage. A und B können selbst aus mehreren Eigentümer bestehen, was die Frage aber nicht verändert, daher nennen wir die A und B.
Jetzt wild tausend Beteilige dazu beschreiben verwirrt nur.
Und am besten eine Skizze ( mit den Grundstücksgenzen) irgendwo hochladen und hin den Link nennen - hilft ungemein
Linktip:
http://partners.webmasterplan.com/click ... ext&tnb=13
Bevor Sie eine Wegerechtsfrage stellen
Moderator: Klaus
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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