Bevor Sie jetzt hier im Forum ihre Fragen stellen:
Holen Sie sich einen Grundbuchauszug mit der dazugehörenden Bewilligungsurkunde. Wenn Sie eh schon da sind schauen Sie auch ins Baulastenverzeichnis.
Dann sollten Sie noch wissen das es bei einer rechtlichen Bewertung um A - den Belasteten und B - den Berechtigten geht. Und nur im diese zwei. Alle weiteren sind eine andere Frage. A und B können selbst aus mehreren Eigentümer bestehen, was die Frage aber nicht verändert, daher nennen wir die A und B.
Jetzt wild tausend Beteilige dazu beschreiben verwirrt nur.
Und am besten eine Skizze ( mit den Grundstücksgenzen) irgendwo hochladen und hin den Link nennen - hilft ungemein
Linktip:
http://partners.webmasterplan.com/click ... ext&tnb=13
Bevor Sie eine Wegerechtsfrage stellen
Moderator: Klaus
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Treu und Glauben
Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
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