Bevor Sie eine Wegerechtsfrage stellen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Klaus
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Bevor Sie eine Wegerechtsfrage stellen

Beitrag von Klaus » 15.01.2008, 15:44

Bevor Sie jetzt hier im Forum ihre Fragen stellen:

Holen Sie sich einen Grundbuchauszug mit der dazugehörenden Bewilligungsurkunde. Wenn Sie eh schon da sind schauen Sie auch ins Baulastenverzeichnis.
Dann sollten Sie noch wissen das es bei einer rechtlichen Bewertung um A - den Belasteten und B - den Berechtigten geht. Und nur im diese zwei. Alle weiteren sind eine andere Frage. A und B können selbst aus mehreren Eigentümer bestehen, was die Frage aber nicht verändert, daher nennen wir die A und B.
Jetzt wild tausend Beteilige dazu beschreiben verwirrt nur.

Und am besten eine Skizze ( mit den Grundstücksgenzen) irgendwo hochladen und hin den Link nennen - hilft ungemein


Linktip:
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Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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