wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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bringesanslicht
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wegerecht

Beitrag von bringesanslicht » 17.08.2008, 20:57

Hallo Klaus, bin froh dass ich mal jemanden Fragen kann.

A. B, C haben hintereinander in einer Reihe gebaute Häuser.
Wenn C zu seinem Haus will hat er Wegerecht von A und B und B von A.
A benutz also sein Grundstück mit dem Wegerecht für B und C nicht.
Die Hausanlage von A,B,C ist neu und der Weg gepflastert. Alles gut.
Welche Pflichten ergeben sich für A.
Reinigung, Streuen bei Gatteis, Instandhltung
Dürfen B und C auf dem Grundstück mit Wegerecht von A parken oder diesen Bereich für die Kinder als Spielfläche markieren: mit Kreide oder Hütchen (die Orange-weißen) oder rot-weißes Absperrband?
beit einen Unfall bauen?
A hat vorm Haus zwei Parkplätz ganz privat. Auch da schicken B und C ihre Kinder zum Spielen hin. Was ist also bei ner Beule am Auto von A oder dem Besuch von A.
Für B und C ist übrigens A der Feind.
Danke



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.08.2008, 21:39

Instandhltung
Instandhaltung muss der Berechtigte zahlen, je nach Nutzungsanteil.
Dürfen B und C auf dem Grundstück mit Wegerecht von A parken
Der Besitzer des jeweiligen Grundsück darf halten wenn er auf Zuruf wieder wegfährt. Nicht klingeln
oder diesen Bereich für die Kinder als Spielfläche markieren: mit Kreide
stört das ???
oder Hütchen (die Orange-weißen) oder rot-weißes Absperrband?
ist das Kinderspielzeug ? Oder versperrt der den Weg ?
beit einen Unfall bauen?
Wenn man nicht fahren kann soll man es lassen
A hat vorm Haus zwei Parkplätz ganz privat. Auch da schicken B und C ihre Kinder zum Spielen hin. Was ist also bei ner Beule am Auto von A oder dem Besuch von A.
Da muss er eben einen Zaun ziehen. Wenn Kinder einen Schaden machen zahlen die Eltern ab 7 Jahren alter.
Für B und C ist übrigens A der Feind
Und

Klaus

bringesanslicht
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Beitrag von bringesanslicht » 17.08.2008, 22:18

Die Kinder sind nicht das Problem. Der Weg für B und C ist direkt vor dem Hauseingang von A und dann ist da noch das Büro von A... kurz und gut B oder C
parkt direkt vor der Tür von A und lässt die Kinder hinters Steuer und die Familien C und B amüsieren sich z. B. wenn die Kinder Hupkonzerte veranstalten.

Die Sache mit dem Zaun ist kompliziziert, weil der Bauunternehmer sich vermessen hat, wenn A korrekt auf die - nennen wir es mal - Grenze zwischen
Privatgrundstück und Wegerechtsgrundstück einen Zaun zieht, kommen B und C nicht mehr mit dem Auto zu ihrem Grundstück.
B und C müssen also um zu ihrem Grundstück zu kommen auch über das Privatgrundstück von A.
Kompliziert. A will das Haus in ca. 2 Jahren verkaufen, aber das ist noch eine lange Zeit.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.08.2008, 22:21

Die Kinder sind nicht das Problem. Der Weg für B und C ist direkt vor dem Hauseingang von A und dann ist da noch das Büro von A... kurz und gut B oder C
parkt direkt vor der Tür von A und lässt die Kinder hinters Steuer und die Familien C und B amüsieren sich z. B. wenn die Kinder Hupkonzerte veranstalten.
Schriftliche Anzeige beim ordnungsamt. Hupen in der Stadt ist verboten
Die Sache mit dem Zaun ist kompliziziert, weil der Bauunternehmer sich vermessen hat, wenn A korrekt auf die - nennen wir es mal - Grenze zwischen
Privatgrundstück und Wegerechtsgrundstück einen Zaun zieht, kommen B und C nicht mehr mit dem Auto zu ihrem Grundstück.
Damit wäre das Fahrrecht dann erloschen ??
B und C müssen also um zu ihrem Grundstück zu kommen auch über das Privatgrundstück von A.
Und, die können laufen wenn der Platz nicht reicht.
Kompliziert. A will das Haus in ca. 2 Jahren verkaufen, aber das ist noch eine lange Zeit.
Entweder man wehrt sich oder lässt es. Je nachdem was einfacher ist.

Klaus

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Beitrag von bringesanslicht » 17.08.2008, 22:52

Der Zaun geht also, trotz Grundbucheintragung. Super!
Der Krach ist nicht beweisbar, kommen Freunde von A vorbei werden die Kinder in den eigenen Garten oder ins Haus geschickt. Kommen Kunden oder ist A allein zu Haus ist Randale.

Ps. Hab mir das Video von K angeschaut. Körperliche Gewalt ist echt übel aber wenigstens sichtbar.

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Beitrag von bringesanslicht » 17.08.2008, 22:58

Wer hier landet ist auch willens sich zu wehren. Danke.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 18.08.2008, 07:50

Der Zaun geht also, trotz Grundbucheintragung. Super!
Dazu sollte man die Grenze genau kennen !!!

Klaus

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Beitrag von bringesanslicht » 18.08.2008, 08:26

Da gibt es eine rote Linie - vom Grundbuchamt gezogen - die von der öffentlichen Straße bis zur Hausecke
von C gezogen ist. Die Häuser sind leicht versetzt gebaut.
A hat direkten Zugang von der Straße, B muss über Grundstück von A und das Haus steht ca. 1 Meter weiter links, das Haus von C steht wieder ca. 1 Meter weiter links.
Die rote Linie markiert die Grenze. Links vom Wegerecht steht eine Mauer.
Zieht also A jetzt einen Zaun exakt auf der roten Linie oder nur entlang der roten Linie auf dem Grundstück von A, dann reicht der Wendekreis nicht mehr um das Wegerecht zu nutzen. Dann kommt B nicht einmal mehr in seine Garage.
A will einen Sicht und Lärmschutzzaun.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 18.08.2008, 08:35

Wenn es eine Grenze zwischen zwei echten Grundstücken ist und der Verlauf völlig klar. Nur zu.
Ich würde erst mal ein paar Betonpoller hinstellen, sonst ist der Zaun so schnell kaputt.

Übrigens steigt der Wert des Hauses nun gleich mal um ein paar tausend Euro :-)

Klaus

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Beitrag von bringesanslicht » 18.08.2008, 08:40

Was ist mit Feuerwehr oder Krankenwagen im Fall der Fälle. die kommen dann ja auch nicht durch.
Wer A sagt muss auch B sagen.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 18.08.2008, 08:47

Was ist mit Feuerwehr oder Krankenwagen im Fall der Fälle
Deswegen brennen Häuser ab dem ersten stock auch immer ganz an, da kann die Feuerwehr nicht in die Wohnung fahren :-)

Feuerweh hat Schläuche und Krankenwagen ne Trage.

Vorher auch mal das Baulastenverzeichnis prüfen.

Klaus

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Beitrag von bringesanslicht » 18.08.2008, 09:05

A macht sich jetzt erstmal mit dem Baulastenverzeichnis vertraut.
Dank an K für den sachlichen Austausch.

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