endet Wegerecht bei Mietkauf?
Verfasst: 21.08.2008, 15:57
Hallo
Very Happy bin neu hier und hab gleich ein Fragen!
folgende Situation:
A hat eine Doppelhaushälfte per Mietkauf erworben, es gibt einen Innenhof mit einer Doppelgarage, wobei eine Garage zu Grundstück B gehört. Auf Grundstück B ist irgendwann mal ein Anbau gebaut worden so das B über seine eigene Hofeinfahrt nicht mehr in seine Gargage fahren kann, da der Anbau den Weg versperrt und B die Einfahrt von A benuten muss um in seine Garage zu kommen. Das ganze war bisher auch kein Problem da beide Doppelhaushälften von einer Familie genutzt wurden. Jetzt wird Haus B verkauft mit "Wegerecht" welches aber gar nicht eingetragen ist ,und A dann selbst seinen Hof uneingeschränkt nutzen könnte, da er ja die Zufahrt zu Garage B versperrt wenn er in seinem Hof parkt!
Die gesamte Hofanlage wird mit einem automatischen Tor verschlossen das sich im Anschlag und in der gesamten Länge auf Grundstück A befindet.Wobei A und B noch jeweils eine extra Tür auf dem jeweiligen Grundstück haben. Problem an der Sache ist das Tor geht nach innen auf und macht den Hof und die Einfahrt in Garage A noch unnutzbarer.
Meine Fragen wären : Muss Eigentümer A auf seinem Hof dafür sorgen das B in seine Garage fahren kann? Wem gehört das Tor, welches A beim Kauf nicht haben wollte, welches aber auf seinem Grundstück steht und auch von dort betrieben wird?
Darf A das Tor abbauen?
Darf der Verkäufer Grundstück B mit einem Wegerecht verkaufen welches gar nicht eingetragen ist , und von dem A gar nicht in Kenntnis gesetzt wird?
Gibt es Sonderregeln da es sich bei Grundstück A um Mietkauf handelt?
Ganz viele Fragen, aber ich hoffe wir bekommen eine Anwort!
Gruß
Very Happy bin neu hier und hab gleich ein Fragen!
folgende Situation:
A hat eine Doppelhaushälfte per Mietkauf erworben, es gibt einen Innenhof mit einer Doppelgarage, wobei eine Garage zu Grundstück B gehört. Auf Grundstück B ist irgendwann mal ein Anbau gebaut worden so das B über seine eigene Hofeinfahrt nicht mehr in seine Gargage fahren kann, da der Anbau den Weg versperrt und B die Einfahrt von A benuten muss um in seine Garage zu kommen. Das ganze war bisher auch kein Problem da beide Doppelhaushälften von einer Familie genutzt wurden. Jetzt wird Haus B verkauft mit "Wegerecht" welches aber gar nicht eingetragen ist ,und A dann selbst seinen Hof uneingeschränkt nutzen könnte, da er ja die Zufahrt zu Garage B versperrt wenn er in seinem Hof parkt!
Die gesamte Hofanlage wird mit einem automatischen Tor verschlossen das sich im Anschlag und in der gesamten Länge auf Grundstück A befindet.Wobei A und B noch jeweils eine extra Tür auf dem jeweiligen Grundstück haben. Problem an der Sache ist das Tor geht nach innen auf und macht den Hof und die Einfahrt in Garage A noch unnutzbarer.
Meine Fragen wären : Muss Eigentümer A auf seinem Hof dafür sorgen das B in seine Garage fahren kann? Wem gehört das Tor, welches A beim Kauf nicht haben wollte, welches aber auf seinem Grundstück steht und auch von dort betrieben wird?
Darf A das Tor abbauen?
Darf der Verkäufer Grundstück B mit einem Wegerecht verkaufen welches gar nicht eingetragen ist , und von dem A gar nicht in Kenntnis gesetzt wird?
Gibt es Sonderregeln da es sich bei Grundstück A um Mietkauf handelt?
Ganz viele Fragen, aber ich hoffe wir bekommen eine Anwort!
Gruß