Nachtrag
Moderator: Klaus
Nachtrag
Hatte noch was überlesen im Urteil. Als wir geklagt haben (ist ja schon fast zwei Jahre her) stand unser Nachbar noch mit seiner Tussi zusammen im GB. Zwischenzeitlich hat sie ihren Anteil auf ihn übertragen und er steht jetzt alleine drin. Im Urteil ist jetzt nur von ihm die Rede und nicht von ihr. Also überfährt jetzt nur noch sie unser GS. Also, was tun???? Wir haben sie ja auch mitverklagt damals. Sind die schlauer als wir???
Artikel lesen
Ab in den Süden
Hier spricht man Deutsch und hier leben viele Deutsche die man aus Funk und Fernsehen kennt. Glaubt man Sendungen wie „Goodby Deutschland“ werden es laufend mehr. Jährlich besuchen mehrere Millionen Deutsche die Balearen. Nicht umsonst wird Mallorca auch das 17 Bundesland bezeich.....
mehr Infos
Bitte an die Regeln halten. Wir diskutieren nur fiktive Fälle hier !!!
Wen A verklagt hat steht in der Klage drin.Nur gegen den kann man ein Urteil erwirken und nur gegen den richtet sich das.
Damit man nun nicht gegen jeden Fremden klagen muss der drüber fährt wäre es das einfachste den Weg mit Pfosten zu verschliessen. Wenn man das nicht will muss man eben gegen jeden Fremden der kommt klagen.
In einem Urteil steht eigentlich nicht der Name sondern immer der oder die Beklagte....
Klaus
P.S. Man kann es sich auch zu Lebensaufgabe machen die Haustür offen zu lassen und jeden der reinschaut zu erschrecken .-)
Wen A verklagt hat steht in der Klage drin.Nur gegen den kann man ein Urteil erwirken und nur gegen den richtet sich das.
Damit man nun nicht gegen jeden Fremden klagen muss der drüber fährt wäre es das einfachste den Weg mit Pfosten zu verschliessen. Wenn man das nicht will muss man eben gegen jeden Fremden der kommt klagen.
In einem Urteil steht eigentlich nicht der Name sondern immer der oder die Beklagte....
Klaus
P.S. Man kann es sich auch zu Lebensaufgabe machen die Haustür offen zu lassen und jeden der reinschaut zu erschrecken .-)
Also nochmal: A hat BEIDE im GB eingetragenen Eigentümer verkalgt, dass nicht über unser GS drüber gefahren werden darf. In der Zwischenzeit wurde das Eigentum an EINEN der beiden übertragen. Also steht im Urteil "der Beklagte zu 1)". Also darf der andere drüber fahren? Das widerspricht sich doch!!!
NOCHMAL REGELN BEACHTEN !!!
NOCHMAL REGELN BEACHTEN !!!
Mich würde das Urteil ja interessieren.
Aber nochmal: Keiner darf über ein Fremdes Grundstück fahren, aber besten erreicht man das mit einem Zaun.
Hat man keinen Zaun kann man sich an die Strasse stellen und jeder wegschicken der es versucht oder mit einstweiligen Verfügungen um sich werfen.
Klaus
P.S. So wie ich das sehe hat der Richter eh viel Phantasie - am besten in die zweite Instanz
Aber nochmal: Keiner darf über ein Fremdes Grundstück fahren, aber besten erreicht man das mit einem Zaun.
Hat man keinen Zaun kann man sich an die Strasse stellen und jeder wegschicken der es versucht oder mit einstweiligen Verfügungen um sich werfen.
Klaus
P.S. So wie ich das sehe hat der Richter eh viel Phantasie - am besten in die zweite Instanz
Also haben wir ja nichts falsch gemacht, denn wir haben die Trulla ja auch mitverklagt. Können wir ja nicht wissen, dass sie dann auf einmal ihr Eigentum an den übeträgt und damit fein raus ist weil das Urteil dann nicht für sie gilt. Also müsste man sie wieder seperat verklagen und alle die dann noch kommen auch, na dass ist ja herrlich
Wenn ich als Vorbereitung zur Zauninstallation erst mal ein Loch graben muss (zum Betonieren bspw.) dann bin ich noch dran wenn sie reinfällt, unglaublich
Wenn ich als Vorbereitung zur Zauninstallation erst mal ein Loch graben muss (zum Betonieren bspw.) dann bin ich noch dran wenn sie reinfällt, unglaublich
Also normalerwiese bestimmt man wen man verklagt in der Klageschrift. Der Richter entscheidet nur was für ein Urteil es gibt, nicht gegen wen.
Mir geht das Gejammere langsam auf den Geist.
Und nochmals wir diskutieren hier fiktive Fälle. Also Regeln beachten.
Am besten das Urteil mal einscannen und mailen, darüber könnte man dann diskutieren
Klaus
Wenn man ein Loch buddelt steckt man zwei Eisenstäbe in die Erde und bringt ein Baustellenband an - oder schneller arbeiten
Mir geht das Gejammere langsam auf den Geist.
Und nochmals wir diskutieren hier fiktive Fälle. Also Regeln beachten.
Am besten das Urteil mal einscannen und mailen, darüber könnte man dann diskutieren
Klaus
Wenn man ein Loch buddelt steckt man zwei Eisenstäbe in die Erde und bringt ein Baustellenband an - oder schneller arbeiten
Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Nur vollstrecken wird schwieriger als man denkt. Der braucht nur Freunde bitten reinzufahren und man kann dann für jeden einzelnen wieder klagen.
Abwarten bis kein Fzg. drin steht dann den Weg endgültig verschliessen.
Klaus
P.S Es sei denn man legt es drauf an ständig Gerichte und Anwälte zu bemühen
Nur vollstrecken wird schwieriger als man denkt. Der braucht nur Freunde bitten reinzufahren und man kann dann für jeden einzelnen wieder klagen.
Abwarten bis kein Fzg. drin steht dann den Weg endgültig verschliessen.
Klaus
P.S Es sei denn man legt es drauf an ständig Gerichte und Anwälte zu bemühen
Morgen wird eingegrenzt !!!
Aber unser Nachbar ist schon wieder ganz schlau und will noch heute sein Wohnwagen vor unserer Terrasse platzieren. Im Urteil würde ja nur drin stehen: "... nicht mit dem PKW das Grundstück der Klägerin zu überfahren." Aber wir mauern das Ding halt jetzt ein, oder? Der Typ ist so matt in der Birne Kann wohl nicht so gut mit Niederlagen umgehen
Aber unser Nachbar ist schon wieder ganz schlau und will noch heute sein Wohnwagen vor unserer Terrasse platzieren. Im Urteil würde ja nur drin stehen: "... nicht mit dem PKW das Grundstück der Klägerin zu überfahren." Aber wir mauern das Ding halt jetzt ein, oder? Der Typ ist so matt in der Birne Kann wohl nicht so gut mit Niederlagen umgehen
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste