Nachtrag

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Surpreme
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Nachtrag

Beitrag von Surpreme » 06.04.2007, 11:46

Hatte noch was überlesen im Urteil. Als wir geklagt haben (ist ja schon fast zwei Jahre her) stand unser Nachbar noch mit seiner Tussi zusammen im GB. Zwischenzeitlich hat sie ihren Anteil auf ihn übertragen und er steht jetzt alleine drin. Im Urteil ist jetzt nur von ihm die Rede und nicht von ihr. Also überfährt jetzt nur noch sie unser GS. Also, was tun???? Wir haben sie ja auch mitverklagt damals. Sind die schlauer als wir???



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Rainer
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Beitrag von Rainer » 06.04.2007, 17:23

Verklagt werden muss der Grundstückseigentümer. Der hat dafür zu sorgen, dass das Urteil eingehalten wird, egal wer drüberfährt. Ansonsten müßten sie ja jeden verklagen, der über das Grundstück fährt.

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Beitrag von Surpreme » 06.04.2007, 21:05

Ok, und was ist nun zu tun? Reicht es aus, wenn ich jeden Tag ein Foto davon mache? Zeugen sind genug vorhanden in der Nachbarschaft. Und dann ein Brief ans Gericht?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 06.04.2007, 22:03

Bitte an die Regeln halten. Wir diskutieren nur fiktive Fälle hier !!!

Wen A verklagt hat steht in der Klage drin.Nur gegen den kann man ein Urteil erwirken und nur gegen den richtet sich das.

Damit man nun nicht gegen jeden Fremden klagen muss der drüber fährt wäre es das einfachste den Weg mit Pfosten zu verschliessen. Wenn man das nicht will muss man eben gegen jeden Fremden der kommt klagen.

In einem Urteil steht eigentlich nicht der Name sondern immer der oder die Beklagte....

Klaus

P.S. Man kann es sich auch zu Lebensaufgabe machen die Haustür offen zu lassen und jeden der reinschaut zu erschrecken .-)

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Beitrag von Surpreme » 07.04.2007, 15:38

Also nochmal: A hat BEIDE im GB eingetragenen Eigentümer verkalgt, dass nicht über unser GS drüber gefahren werden darf. In der Zwischenzeit wurde das Eigentum an EINEN der beiden übertragen. Also steht im Urteil "der Beklagte zu 1)". Also darf der andere drüber fahren? Das widerspricht sich doch!!!

NOCHMAL REGELN BEACHTEN !!!

Klaus
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Beitrag von Klaus » 07.04.2007, 17:40

Mich würde das Urteil ja interessieren.

Aber nochmal: Keiner darf über ein Fremdes Grundstück fahren, aber besten erreicht man das mit einem Zaun.
Hat man keinen Zaun kann man sich an die Strasse stellen und jeder wegschicken der es versucht oder mit einstweiligen Verfügungen um sich werfen.

Klaus

P.S. So wie ich das sehe hat der Richter eh viel Phantasie - am besten in die zweite Instanz

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Beitrag von Surpreme » 07.04.2007, 21:33

Ok, wir werden wohl einfrieden. Da er ja ein Notwege-Gehrecht hat müssen wir ein "Loch" im Zaun lassen. Muss dieses eine bestimmte Breite haben? Kann im Gesetz nichts finden...
Zweite Instanz? Hab doch keinen Goldesel hier :?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 07.04.2007, 21:40

Wiso Goldesel, das erste Verfahren lief doch gut :-)

1,5 Meter sind ausreichend

Klaus

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Beitrag von Surpreme » 07.04.2007, 21:43

Also haben wir ja nichts falsch gemacht, denn wir haben die Trulla ja auch mitverklagt. Können wir ja nicht wissen, dass sie dann auf einmal ihr Eigentum an den übeträgt und damit fein raus ist weil das Urteil dann nicht für sie gilt. Also müsste man sie wieder seperat verklagen und alle die dann noch kommen auch, na dass ist ja herrlich :twisted:
Wenn ich als Vorbereitung zur Zauninstallation erst mal ein Loch graben muss (zum Betonieren bspw.) dann bin ich noch dran wenn sie reinfällt, unglaublich :roll:

Klaus
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Beitrag von Klaus » 07.04.2007, 22:26

Also normalerwiese bestimmt man wen man verklagt in der Klageschrift. Der Richter entscheidet nur was für ein Urteil es gibt, nicht gegen wen.

Mir geht das Gejammere langsam auf den Geist. :-)

Und nochmals wir diskutieren hier fiktive Fälle. Also Regeln beachten.

Am besten das Urteil mal einscannen und mailen, darüber könnte man dann diskutieren

Klaus

Wenn man ein Loch buddelt steckt man zwei Eisenstäbe in die Erde und bringt ein Baustellenband an - oder schneller arbeiten

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@Rainer

Beitrag von Surpreme » 08.04.2007, 10:14

Können Sie mir meine Fragen beantworten? Vielen Dank :D
@Klaus: Welches Gejammer? Ich dachte dass Forum wäre dazu da um solche Fragen zu stellen? :oops:

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Beitrag von Surpreme » 12.04.2007, 18:11

Ich versuch es nochmal.... wann ist denn ein Urteil rechtskräftig? Ich dachte gleich nach Zustellung? Oder erst wenn diese Einspruchsfrist abgelaufen ist?

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Beitrag von Klaus » 12.04.2007, 20:11

Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Nur vollstrecken wird schwieriger als man denkt. Der braucht nur Freunde bitten reinzufahren und man kann dann für jeden einzelnen wieder klagen.

Abwarten bis kein Fzg. drin steht dann den Weg endgültig verschliessen.

Klaus

P.S Es sei denn man legt es drauf an ständig Gerichte und Anwälte zu bemühen

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Beitrag von Surpreme » 16.04.2007, 08:15

Morgen wird eingegrenzt :twisted: !!!
Aber unser Nachbar ist schon wieder ganz schlau und will noch heute sein Wohnwagen vor unserer Terrasse platzieren. Im Urteil würde ja nur drin stehen: "... nicht mit dem PKW das Grundstück der Klägerin zu überfahren." Aber wir mauern das Ding halt jetzt ein, oder? Der Typ ist so matt in der Birne :roll: Kann wohl nicht so gut mit Niederlagen umgehen :wink:

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Beitrag von Klaus » 16.04.2007, 08:23

Das ist sein Problem, im ist das Urteil ja bekannt.

Aber bei dem Richter kann es sein das die Mauer wieder weg muss um den Wohnwagen erst mal raus zu lassen.

Wird doch möglich sein das zu verhindern

Klaus

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