Überfahrung Wegerecht mit LKW
Verfasst: 26.04.2007, 08:29
Hallo,
folgender Fall: Nachbar A und B sind Eigentümer eines Doppelhauses. Nachbar B hat ohne Baugenehmigung eine Garage so neben seinem Haus errichtet, dass er nur noch über das Grundstück von A an seine Haustüre kommt. Es ist auch ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen, das auf 3, 5 Meter und 2,8 t für Fahrzeuge beschränkt ist. Nun hat die Stadt verfügt, dass diese Garage zu beseitigen ist, damit B sein Haus auch von der öffentlichen Straße erreichen kann (diese läuft auf der anderen Seite des Grundstücks).
Nun ist der Garagenabtransport geplant, leider aber über das Wegerecht von A, welches ja nur für PKWs ausreicht. Dieses ist aber die preisgünstigere Alternative, da ansonsten ein schwerer Kran bestellt werden müsste, der dann im Garten von B die Garage heraushebt.
Muss A dieses dulden, oder kann er auf sein beschränktes Wegerecht (als Dienender) pochen. Immerhin ist dies ja Privateigentum, und ausdrücklich für solche Fälle nicht gedacht. Für B besteht ja auch die Möglichkeit über die öffentliche Straße, durch seinen Garten die Garage zu entfernen
Danke.
folgender Fall: Nachbar A und B sind Eigentümer eines Doppelhauses. Nachbar B hat ohne Baugenehmigung eine Garage so neben seinem Haus errichtet, dass er nur noch über das Grundstück von A an seine Haustüre kommt. Es ist auch ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen, das auf 3, 5 Meter und 2,8 t für Fahrzeuge beschränkt ist. Nun hat die Stadt verfügt, dass diese Garage zu beseitigen ist, damit B sein Haus auch von der öffentlichen Straße erreichen kann (diese läuft auf der anderen Seite des Grundstücks).
Nun ist der Garagenabtransport geplant, leider aber über das Wegerecht von A, welches ja nur für PKWs ausreicht. Dieses ist aber die preisgünstigere Alternative, da ansonsten ein schwerer Kran bestellt werden müsste, der dann im Garten von B die Garage heraushebt.
Muss A dieses dulden, oder kann er auf sein beschränktes Wegerecht (als Dienender) pochen. Immerhin ist dies ja Privateigentum, und ausdrücklich für solche Fälle nicht gedacht. Für B besteht ja auch die Möglichkeit über die öffentliche Straße, durch seinen Garten die Garage zu entfernen
Danke.