Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.
Moderator: Klaus
-
Bauloewe
- Beiträge: 9
- Registriert: 17.02.2007, 21:15
Beitrag
von Bauloewe » 28.03.2007, 10:06
Hallo habe ich eben vergessen. Wir haben Sommerzeit seit letztem Wochenende.
mfg Bauloewe
Artikel lesen
Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....
mehr Infos
-
Surpreme
- Beiträge: 18
- Registriert: 24.02.2007, 14:57
Beitrag
von Surpreme » 06.04.2007, 11:22
So, dass Urteil ist endlich da! Es ist genauso wie bereits in der mündlichen Entscheidungsverkündung. Das Überfahren ist verboten und wird mit einerm Ordnungsgeld von 1.500 Euro bestraft. Das Urteil kam vor drei Tagen, der Nachbar fährt weiterhin fröhlich über mein Grundstück! Und jetzt???
-
Rainer
- Beiträge: 88
- Registriert: 21.02.2007, 04:27
Beitrag
von Rainer » 06.04.2007, 11:46
Wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist, den Gerichtsvollzieher beauftragen um das erste Ordnungsgeld einzutreiben ; ansonsten damit warten, bis das Urteil rechtskräftig ist. Lassen si das den anwalt machen, weil man bei der Vollstreckung sehr viel falsch machen kann.
-
Surpreme
- Beiträge: 18
- Registriert: 24.02.2007, 14:57
Beitrag
von Surpreme » 06.04.2007, 12:24
Wann ist das Urteil denn rechtskräftig??? Mein Anwalt ist leider drei Wochen im Urlaub
-
Klaus
- Site Admin
- Beiträge: 4754
- Registriert: 17.02.2007, 16:18
Beitrag
von Klaus » 06.04.2007, 13:30
Erst mal Beweise sichern. Einen Zeugen sollte man haben. Dann mal warten bis der Anwalt wieder da ist.
Klaus
P.S. Wie wäre es mit einer Kopie der Urteils, würde mich interessieren wie der das Gehrecht begründet hat
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste