Konsequenzen Überfahrt Privatgrundstück
Moderator: Klaus
Konsequenzen Überfahrt Privatgrundstück
Nachbar A hat einen Innenhof vor seinem Haus. Nachbar B ist dessen Hinterlieger und fährt einfach über das Grundsrück des Nachbar A obwohl dieser es ihm mündlch und schriftlich mehrfach untersagt hat. Es ist unstrittig, dass weder Baulasten noch Grunddienstbarkeiten existieren. Ein Einzäunen des Grundstücks ist wegen der örtlichen Gegenheiten nicht machbar. Kann man hier das Ordnungsamt zur Hilfe holen oder die Polizei? Oder muss man hier klagen?
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Einer der Nachbarn beklagt si.....
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Stimmt, genau diese Sache ist das
Das Gericht hat noch kein schriftliches Urteil geschickt, ich war aber bei der Urteilsverkündung: kein Drüberfahren mehr, aber "SELBSTVERSTÄNDLICH" (so die Richterin) darf drüber gelaufen werden. Begründung haben wir ja wie gesagt noch nicht.
Jetzt parken wir auf unserem Teil des Grundstücks und die fahren drumherum über das Grundstück des anderen Nachbarn und stellen sich wieder dahin. Der kann aber nicht klagen, zum einen aus finanziellen Gründen und die gute Frau ist Mitte 80. Deshalb meine Frage.
Das Gericht hat noch kein schriftliches Urteil geschickt, ich war aber bei der Urteilsverkündung: kein Drüberfahren mehr, aber "SELBSTVERSTÄNDLICH" (so die Richterin) darf drüber gelaufen werden. Begründung haben wir ja wie gesagt noch nicht.
Jetzt parken wir auf unserem Teil des Grundstücks und die fahren drumherum über das Grundstück des anderen Nachbarn und stellen sich wieder dahin. Der kann aber nicht klagen, zum einen aus finanziellen Gründen und die gute Frau ist Mitte 80. Deshalb meine Frage.
Und was noch hinzu kommt, wir warten nun seit über zwei Jahren auf das Urteil und mussten die ganze Zeit mitansehen dass die einfach sich das Recht rausnehmen drüber zu fahren. Jetzt nochmal solange warten bis der andere Nachbar auch geklagt hat? Das kanns ja wohl nicht sein. Darf man eigentlich Gewalt anwenden so wie in Texas? Dort hat man das Recht sein Eigentum mit einer Waffe zu verteidigen Natürlich ist das nur Spaß
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Abwarten bis das schriftliche Urteil kommt. Wennn dort die Anträge richtig gestellt wurden, kann bereits gegen den PKW-Fahrer vollstreckt bzw. in jedem Fall der Zuwiderhandlung eine Ordnungsstrafe festgesetzt werden. Ansonsten muß der Anwalt diese Möglichkeiten bei Gericht - wie auch immer - noch einfordern. Die Polizei und das Ordnungsamt haben mit der Sache nichts zu tun.
Den PKW-Fahrer interessiert das Urteil (noch) nicht, weil es diesem ja noch nicht zugestellt wurde
Den PKW-Fahrer interessiert das Urteil (noch) nicht, weil es diesem ja noch nicht zugestellt wurde
Was heisst dass denn? Die Richterin hat bei der Urteilsverkündung gesagt (ich war ja die Einzige dort, aber die Neugier war so groß), dass sie ein Ordnungsgeld für Zuwiderhandlung festsetzt. Verkündung war am 01.02., Urteil ist immer noch nicht da Aber meine andere nacbarin hat ja damit nichts zu tun, oder? Die muss den ja dann auch nochmal verklagen, sehe ich dass richtig?
Wenn wir einzäunen würden, welche Breite müssten wir dann freilassen für sein NotGEHrecht? Eine Geldrente sollen wir übrigens auch nicht bekommen. Eine ganz salomonische Richterin, die wirklich denkt, da wäre noch etwas zu retten beim "Nachbarschaftsverhältnis".
Wenn wir einzäunen würden, welche Breite müssten wir dann freilassen für sein NotGEHrecht? Eine Geldrente sollen wir übrigens auch nicht bekommen. Eine ganz salomonische Richterin, die wirklich denkt, da wäre noch etwas zu retten beim "Nachbarschaftsverhältnis".
Ja wie. Schon aufgeben.
Ich denke da geht man doch in die zweite Instanz. Wir sind doch nicht am Hof des Richters Salomon.
Für eine selbstverursachte Not gibts kein Notwegerecht.
Also wenn man das Urteil umsetzt reicht ein 1,5 Meter breiter Weg als Gehrecht.
Die Nachbarin hat damit nichts zu tun. Jedoch würde der "Böse" bei dem Richter wohl auch doch ein Notwegerecht bekommen.
Also erst mal das Urteil abwarten und dann in die zweite Instanz, soviel teurer wird das nun auch ncht mehr
Klaus
Ich denke da geht man doch in die zweite Instanz. Wir sind doch nicht am Hof des Richters Salomon.
Für eine selbstverursachte Not gibts kein Notwegerecht.
Also wenn man das Urteil umsetzt reicht ein 1,5 Meter breiter Weg als Gehrecht.
Die Nachbarin hat damit nichts zu tun. Jedoch würde der "Böse" bei dem Richter wohl auch doch ein Notwegerecht bekommen.
Also erst mal das Urteil abwarten und dann in die zweite Instanz, soviel teurer wird das nun auch ncht mehr
Klaus
@Rainer
Ja, es war ein Verkündungstermin, aber ich bin trotzdem dort gewesen weil ich es endlich wissen wollte, hab ja jetzt lange genug gewartet. Das Urteil ist aber immer noch nicht da und hier wird munter weiter gefahren und geparkt. Das Gericht lässt sich echt Zeit, ist schon einen Monat wieder her
So einfach ist das nicht mit dem Weg versperren... muss da ja erst mal jmd. kommen lassen und wieder Geld investieren. Optisch ist das auch nicht ideal. Ich finde es schlimm, dass ich mich erst einzäunen und einmauern muss, damit ich durchsetzen kann dass mein Eigentum nicht weiterhin widerrechtlich genutzt und abgenutzt wird. Außerdem hat er jetzt einen Wohnwagen in seinem Hof stehen. Wenn ich jetzt was dahinstelle muss ich es ja eh wieder wegmachen damit er raus kann. Es ist zum K...!!!
Der Nachbar kennt das Urteil doch noch gar nicht. Ich würtde dem schreiben, dass er sich schon mal nach neuen Stellplätzen für den Wohnwagen und den PKW umsehen sollte. Das wäre auf jeden Fall billiger, als wenn der Gerichtsvollzieher das im Wege der demnächstigen Urteilsvollstreckung machen würde. Als höflicher Bürger gibt man dem Nachbarn doch gerne einen finanzschonenden Rat
@Klaus
Sind Sie sicher dass es so einfach ist? Nicht dass er dann mit einer einstweiligen V ankommt oder dergleichen... Ich trau dem Gericht ja mittlerweile auch viel zu... bei der merkwürdigen Rechtsprechung. Ich kann ja immer noch nicht nachvollziehen wie die Richterin den 918 ungehen will. Und Berufung? Nee danke, ich hab die Schnauze ech voll!!!
Wenn durch das Urteil festgestellt wurde das er kein Fahrrecht hat dann hat er keines. Mit so einem Urteil muss er rechnen und selber vorsorge Treffen. Sonst lässt er als nächstes den Wohnwagen stehen um jederzeit freie Passage zu verlangen.
Klaus
Dann hätte ich schon beim ersten mal nachgegeben und würde mein Grundstück dem Nachbarn als Parkplatz opfern. In der zweiten Instanz ist das doch eh nur noch eine Anwaltssache. Da würde ich erst gar nicht persönlich erscheinen.Ich kann ja immer noch nicht nachvollziehen wie die Richterin den 918 ungehen will. Und Berufung? Nee danke, ich hab die Schnauze ech voll!!!
Klaus
Hallo Surpreme,
ist DAS Urteit schon da
C wartet nähmlich auch bereits schon 4 Wochen auf ein Urteil.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung war am 28.02.07, 12.00 Uhr.
C hat beim Amtsgricht angerufen und so wenigstens das Ergebnis erfahren.
C hatte meinen Fall noch im "alten Forum" unter Vertiefung nach § 909 BGB laufen.
mfg Bauloewe
ist DAS Urteit schon da
C wartet nähmlich auch bereits schon 4 Wochen auf ein Urteil.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung war am 28.02.07, 12.00 Uhr.
C hat beim Amtsgricht angerufen und so wenigstens das Ergebnis erfahren.
C hatte meinen Fall noch im "alten Forum" unter Vertiefung nach § 909 BGB laufen.
mfg Bauloewe
Zuletzt geändert von Bauloewe am 29.03.2007, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
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