Hallo,
ich hätte gerne mal Eure/Ihre Einschätzung zu folgender Situation:
Hausbesitzer X (Hinterhof) hat im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) und hat sich bislang auch alleine um die Instandhaltung und Sauberkeit des Weges und angrenzenden Hofes gekümmert.
Hausbesitzer Y (vorne) hat nun neue Mieter, die zwei Hunde haben. Die Mieter lassen nun des Öfteren zu unterschiedlichen Zeiten Ihre beiden Hunde unangeleint in den Hof, um sie dort pinkeln zu lassen. X muss diesen Hof durchqueren, um zur Haustür zu kommen. Mehrmals darauf angesprochen und höflich darauf hingewiesen, dass man das bitte unterlassen möge, wurde Hausbesitzer X nun bereits von den Mietern des Hauses Y beschimpft.
Daraufhin wurde Besitzer Y eingeschaltet, der nicht gerade enthusiastisch darauf reagiert hat, aber auf mehrmaliges Bitten, dann doch seinen Mietern verboten hat, die Hunde in den Hof pinkeln zu lassen.
Die Situation hat sich trotz allem leider nicht geändert. Die Hunde werden nach wie vor zum Pinkeln in den Hof gelassen. X ist auch bereits in einen Hundehaufen getreten. Alle weiteren Nachrichten an den Hausbesitzer Y bleiben unbeantwortet.
Wie verhält sich hier die Situation, da X ja nicht der eigentliche Besitzer des Grundstückes ist. Im Moment geht es ja noch, da es kalt ist und ab und an regnet. Wir machen uns nur Sorgen, wenn es warm wird und anfängt zu stinken. Muss das hingenommen werden? Wenn nein, welche Möglichkeiten hat X?
Wegerecht: Nachbarhund pinkelt in den "gemeinsamen" Hof
Moderator: Klaus
Re: Wegerecht: Nachbarhund pinkelt in den "gemeinsamen" Hof
Genaugenommen hat man das Recht den Weg zu überqueren - weitere Rechte hat man keine. Daher auch nicht das Recht auf Sauberkeit und Ordnung. Da wird also so nichts werden, denn weder der Gestank noch die Haufen hindern einen daran.
Das man bisher selber putzt ist nett, das wird einem aber keiner anrechnen.
Aber das die Hunde frei laufen könnte eine Beeinträchtigung sein. Denn wenn in dem Augenblich ein Gast kommen wurde, könnte der ja den Weg nicht betreten, weil die Gefahr besteht das die Hunde angreifen könnten. Den Mangel ist auch nicht abgeholfen wenn die Nachbarn die Hunde rufen können. Evtl. könne man hier das selbe Leinengebot verlangen wir in den Städten oft üblich.
Man könnte als mit einer Unterlassungsklage gegen den "Mieter" vorgehen oder besser gegen den Besitzer.
Das man bisher selber putzt ist nett, das wird einem aber keiner anrechnen.
Aber das die Hunde frei laufen könnte eine Beeinträchtigung sein. Denn wenn in dem Augenblich ein Gast kommen wurde, könnte der ja den Weg nicht betreten, weil die Gefahr besteht das die Hunde angreifen könnten. Den Mangel ist auch nicht abgeholfen wenn die Nachbarn die Hunde rufen können. Evtl. könne man hier das selbe Leinengebot verlangen wir in den Städten oft üblich.
Man könnte als mit einer Unterlassungsklage gegen den "Mieter" vorgehen oder besser gegen den Besitzer.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht: Nachbarhund pinkelt in den "gemeinsamen" Hof
Vielen Dank für die erste schnelle Antwort.
Ich kann gar nicht glauben, dass man Kot und Urin hinnehmen muss, um zu seiner Haustür zu gelangen. Auch Gäste müssten immer aufpassen, wo sie hinlaufen, um nicht in eine Pfütze oder Größeres zu treten. Das ist ja ungefähr genauso, wie einen unangeleinten Hund zu treffen, oder?
Das mit dem Anleinen stimmt natürlich, allerdings handelt es sich bei dem einen Hund, um einen alten/gebrechlichen Hund, der sicherlich niemanden angreift. Mir tun die Hunde dazu auch noch leid, da sie nicht richtig Gassi geführt werden. Aber der andere Hund, ist noch ganz fit und auch nicht gerade klein.
Ich kann gar nicht glauben, dass man Kot und Urin hinnehmen muss, um zu seiner Haustür zu gelangen. Auch Gäste müssten immer aufpassen, wo sie hinlaufen, um nicht in eine Pfütze oder Größeres zu treten. Das ist ja ungefähr genauso, wie einen unangeleinten Hund zu treffen, oder?
Das mit dem Anleinen stimmt natürlich, allerdings handelt es sich bei dem einen Hund, um einen alten/gebrechlichen Hund, der sicherlich niemanden angreift. Mir tun die Hunde dazu auch noch leid, da sie nicht richtig Gassi geführt werden. Aber der andere Hund, ist noch ganz fit und auch nicht gerade klein.
Re: Wegerecht: Nachbarhund pinkelt in den "gemeinsamen" Hof
Ich habe noch eine Ergänzung zu meinem Post von eben:
Gibt es nicht so etwas wie einen Abwehranspruch gegen Eigentumsbeeinträchtigungen? Durch den Uringeruch im Hof, der ja auch durch die Fenster in unser Haus zieht, insbesondere da wir im Erdgeschoss unser Woh- und Esszimmer haben, fühlen wir uns ja dadruch beeinträchtigt, oder sehe ich das falsch?
Gibt es nicht so etwas wie einen Abwehranspruch gegen Eigentumsbeeinträchtigungen? Durch den Uringeruch im Hof, der ja auch durch die Fenster in unser Haus zieht, insbesondere da wir im Erdgeschoss unser Woh- und Esszimmer haben, fühlen wir uns ja dadruch beeinträchtigt, oder sehe ich das falsch?
Re: Wegerecht: Nachbarhund pinkelt in den "gemeinsamen" Hof
Also wenn ich die durchtränkten und voll.... Grünstreifen in der Stadt ansehe, konnte ich noch nie einen Geruch feststellen der meterweise in Fenster wehte.
Es gibt keine Anspruch das ein Weg schön, gepflegt oder sauber sein muss. Leider. Und für Geruchsemmisionen - müsste man diese auch beweisen. Dabei ist es dann wie im Aufzug - keiner will es gewesen sein.
Gerne würde ich meinen N ein Urteil um die Ohren hauen das besagt der Weg muss schön sein. Andersrum wäre es anders. Der Eigentümer könnte den Weg pflegen lassen und die Kosten nutzungsanteilig umlegen. Wenn also nur der Hinterliegen den Weg nutzt + der Hund von vorne, müsste der Hintere das meiste zahlen. Natürlich würde dabei alles geputzt nicht nur die Hundekuchen.
Ich würde gegen die Haltung des Hundes vorgeben und dabei die Verunreinigung steht erwähnen. Evtl merkt keiner das ein Urteil gegen die Haltung nichts gegen den Dreck sagt. Ist kein Hund mehr im Weg, gibts keinen Dreck mehr.
Es gibt keine Anspruch das ein Weg schön, gepflegt oder sauber sein muss. Leider. Und für Geruchsemmisionen - müsste man diese auch beweisen. Dabei ist es dann wie im Aufzug - keiner will es gewesen sein.
Gerne würde ich meinen N ein Urteil um die Ohren hauen das besagt der Weg muss schön sein. Andersrum wäre es anders. Der Eigentümer könnte den Weg pflegen lassen und die Kosten nutzungsanteilig umlegen. Wenn also nur der Hinterliegen den Weg nutzt + der Hund von vorne, müsste der Hintere das meiste zahlen. Natürlich würde dabei alles geputzt nicht nur die Hundekuchen.
Ich würde gegen die Haltung des Hundes vorgeben und dabei die Verunreinigung steht erwähnen. Evtl merkt keiner das ein Urteil gegen die Haltung nichts gegen den Dreck sagt. Ist kein Hund mehr im Weg, gibts keinen Dreck mehr.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht: Nachbarhund pinkelt in den "gemeinsamen" Hof
Ist wohl schon ne Weile her, aber ...
Mna kann einem mieter nicht verbeiten, Haustiere zu halten, ihn wohl aber verpflichten, sie so zu halten, dass sie Dritte nicht übermässig belästigen.
Des wetieren darf, wessen Grund durch eine Dienstbarkeit belastet ist, nichts tun, was deren Ausübung behindert. Er haftet auch für seine Pächter und Mieter.
Eine Dienstbarkeit (ein Zugang zu einem Wohnhaus) kann sehr wohl beeinträchtigt sein, wenn man da nur noch mit Gummistiefeln durch kann. Das im Gegensatz zu Grünanlagen, wo in der Regel die Haufen nicht auf den Wegen, sondern daneben liegen, der Durchgang also nicht beindert wird. Denn auch auf öffentlichen Wegen darf man seine Hunde nicht nach Belieben abkoten lassen.
Wie man das beweisen und durchsetzen will, ist eine andere Frage. Des fehlbaren Nachbars Köter beim Versäubern auf den Weg fotografieren und Datum, Unterschrift eines Zeugen?
Einfacher gehts mit Selbsthilfe - man besorgt sich eine Mörtelkelle, tut den Haufen jedesmal in einen Briefumschlag und diesen in des Nachbars Briefkasten mit einem Begleitzettel, ihr Hund hat da schon wieder etwas vergessen.
Wobei in eine Tretmine zu treten ein Anfängerfehler ist, jedes Stadtkind lernt das zu vermeiden bevor es richtig in die Primarschule darf.
Wenn der Vermieter mitmacht und seine Mieter auffordert, die Hunde sauber zu halten, geht es einfacher.
Die Gefahr, sich wegen sowas lächerich zu machen, ist trotzdem beachtlich - denn wer sich wegen Hundepisse so beeinträchtigt fühlt, dass er nicht mehr da durch laufen kann, der dürfte es schwer haben, irgendwo überhaupt Wohnen zu können. Picknicken und spielen tust du ja auf deinem Grundstück, nicht auf dem Wegrecht.
Mna kann einem mieter nicht verbeiten, Haustiere zu halten, ihn wohl aber verpflichten, sie so zu halten, dass sie Dritte nicht übermässig belästigen.
Des wetieren darf, wessen Grund durch eine Dienstbarkeit belastet ist, nichts tun, was deren Ausübung behindert. Er haftet auch für seine Pächter und Mieter.
Eine Dienstbarkeit (ein Zugang zu einem Wohnhaus) kann sehr wohl beeinträchtigt sein, wenn man da nur noch mit Gummistiefeln durch kann. Das im Gegensatz zu Grünanlagen, wo in der Regel die Haufen nicht auf den Wegen, sondern daneben liegen, der Durchgang also nicht beindert wird. Denn auch auf öffentlichen Wegen darf man seine Hunde nicht nach Belieben abkoten lassen.
Wie man das beweisen und durchsetzen will, ist eine andere Frage. Des fehlbaren Nachbars Köter beim Versäubern auf den Weg fotografieren und Datum, Unterschrift eines Zeugen?
Einfacher gehts mit Selbsthilfe - man besorgt sich eine Mörtelkelle, tut den Haufen jedesmal in einen Briefumschlag und diesen in des Nachbars Briefkasten mit einem Begleitzettel, ihr Hund hat da schon wieder etwas vergessen.
Wobei in eine Tretmine zu treten ein Anfängerfehler ist, jedes Stadtkind lernt das zu vermeiden bevor es richtig in die Primarschule darf.
Wenn der Vermieter mitmacht und seine Mieter auffordert, die Hunde sauber zu halten, geht es einfacher.
Die Gefahr, sich wegen sowas lächerich zu machen, ist trotzdem beachtlich - denn wer sich wegen Hundepisse so beeinträchtigt fühlt, dass er nicht mehr da durch laufen kann, der dürfte es schwer haben, irgendwo überhaupt Wohnen zu können. Picknicken und spielen tust du ja auf deinem Grundstück, nicht auf dem Wegrecht.
Re: Wegerecht: Nachbarhund pinkelt in den "gemeinsamen" Hof
Nur das man keinen Anspruch darauf ohne Beeinträchtigung den Weg nutzen darf. Da bereits eine "Spur im Dreck" ein Weg sein kann sind die Gummistifel kein KriteriumEine Dienstbarkeit (ein Zugang zu einem Wohnhaus) kann sehr wohl beeinträchtigt sein, wenn man da nur noch mit Gummistiefeln durch kann.
Nach Rechtsprechung muss der Berechtigte unerhebliche Erschwerungen hinnehmen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !