Hallo, "A" haben 1997 eine ETW erworben mit einem Sondernutzungsrecht für eine Gartenfläche G1 erworben. Diese ist auch in der Teilungsrklärung und im Grundbuch aufgeführt. Ein anderer Eigentümer "B" hat zu seiner ETW eine Garage als Sondereigentum gekauft (G2 gem. Lageplan). Tatsache ist, dass auf G2 keine Garage stand, sondern dahinter. "B" hat jetzt die Garage abgerissen und will einen Stellplatz bauen, und wollte den Stellplatz um einen halben Meter verlängern. Dieses haben "A" nicht genehmigt, da dies offensichtlich Fläche von unserer zugeordnetem Sondernutzungsrecht betraf. Daraufhin zweifelte "B" an, ob diese Fläche tatsächlich uns zugeordnet ist. Daraufhin haben wir ihm den Lageplan und die TE zugesandt.
Nun zu meiner Frage: Darf "B" den Stellplatz bauen, da wo vorher die Garage stand, obwohl, diese Garage eigentlich auf der uns gem TE als Sondernutzungsrecht zugeordnete Fläche stand. Das ist A erst jetzt "aufgefallen" bzw. Klar geworden sonst hätten A das bei der Beurkundung schon klargestellt. Der andere Eigentümer B argumentiert, dass unser Lageplan veraltet sei und verweist auf einen aktuellen Plan vom Katasteramt und besteht auf sein "Recht". Hoffe ich konnte den Sachverhalt klar darstellen. Über Ihre Einschätzung würde ich mich freuen.
Garage m Lageplan der Teilungserklärung existiert nicht
Moderator: Klaus
Re: Garage m Lageplan der Teilungserklärung existiert nicht
Das Katasteramt interessiert keinen.
Die genauen Pläne liegen der Teilungserklärung bei, und zwar der Teilungserklärung die man am besten im Grundbuch besorgen sollte. Denn kein Mensch kann sagen wessen Kopie in welcher Fassung A und B haben.
Normalerweise bekommt man die gültige vom Notar bei Kauf....aber wer kann das schon wissen.
Und genau das was in der Teilungserklärung steht stimmt.
Die genauen Pläne liegen der Teilungserklärung bei, und zwar der Teilungserklärung die man am besten im Grundbuch besorgen sollte. Denn kein Mensch kann sagen wessen Kopie in welcher Fassung A und B haben.
Normalerweise bekommt man die gültige vom Notar bei Kauf....aber wer kann das schon wissen.
Und genau das was in der Teilungserklärung steht stimmt.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Garage m Lageplan der Teilungserklärung existiert nicht
Zwischen der Teilungserklärung beider Teilung ....wann auch immer und der Teilungserklärung bei einem späteren Verkauf können auch noch Unterschiede bestehen. Da aber jede Änderung der Teilungerklärung steht von allen Eigentümer bei einem Notar unterschrieben werde muss. Kann zwischen dem eigenen Kauf und heute ja nichts ohne eigene Zustimmung passiert sein.
Es ist übrigens nicht wirklich ungewöhnelich das ein Dreifamilienhaus in vier Wohnungen geteilt wird und das keiner mehrt. Solange jedenfalls nicht bis der Aufteiler versucht den 4 Stock zu verkaufen. Wobei ic glaube irgendeiner kauft auch ungesehen so was - muss nur billig genug aussehen.
Schon was ermittelt ?? In der Sache A und B
Es ist übrigens nicht wirklich ungewöhnelich das ein Dreifamilienhaus in vier Wohnungen geteilt wird und das keiner mehrt. Solange jedenfalls nicht bis der Aufteiler versucht den 4 Stock zu verkaufen. Wobei ic glaube irgendeiner kauft auch ungesehen so was - muss nur billig genug aussehen.
Schon was ermittelt ?? In der Sache A und B
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Garage m Lageplan der Teilungserklärung existiert nicht
Hallo, "A" haben 1997 eine ETW erworben mit einem Sondernutzungsrecht für eine Gartenfläche G1 erworben . (siehe auch Teilungsrklärung und Grundbuch)
Ein anderer Eigentümer "B" hat eine Garage als Sondereigentum zusätzlich zu einer der Wohnungen im Haus. gekauft. Diese Garage stand aber nicht da wo es im Lageplan eingezeichnet war, sondern einige Meter dahinter.
"B" hat jetzt die Garage abgerissen und will einen Stellplatz bauen.
Nun ist uns aufgefallen, dass eigentlich, da wo vorher die von ihm genutzte und abgerissene Garage stand und wo er jetzt ein Stellplatz bauen will, eigentlich auf der uns "A" zugeordnete Gartenfläche stand.
Der Anwalt von B fordert A nun auf den Teilungsvertrag und den Aufteilungsplan abzuändern da die Garage seit dem Erwerb an dieser Stelle stand und A bislang nie die Herausgabe der Sondernutzungsfläche verlangt haben. (Stimmt...war A bislang nicht so bewusst,) Außerdem meint de Anwalt, dass das Verlangen nach Herstellung eines an sich gebotenen Zustands sich als rechtsmissbräuchlich erweist. Das verstehe A nicht. Die Garage hat B selbst abreissen lassen. A haben ihn nicht dazu aufgefordert. Sie steht also nicht mehr da. Damit ist doch der "Bestandsschutz" verwirkt, oder? Sind A gezwungen die Teilungserklärung zu ändern, damit "B" ein Stellplatz baut, und ein riesen Wohnmobil (größer als die ursprüngliche Garage) vor unserem Fenster hinstellt?
Ein anderer Eigentümer "B" hat eine Garage als Sondereigentum zusätzlich zu einer der Wohnungen im Haus. gekauft. Diese Garage stand aber nicht da wo es im Lageplan eingezeichnet war, sondern einige Meter dahinter.
"B" hat jetzt die Garage abgerissen und will einen Stellplatz bauen.
Nun ist uns aufgefallen, dass eigentlich, da wo vorher die von ihm genutzte und abgerissene Garage stand und wo er jetzt ein Stellplatz bauen will, eigentlich auf der uns "A" zugeordnete Gartenfläche stand.
Der Anwalt von B fordert A nun auf den Teilungsvertrag und den Aufteilungsplan abzuändern da die Garage seit dem Erwerb an dieser Stelle stand und A bislang nie die Herausgabe der Sondernutzungsfläche verlangt haben. (Stimmt...war A bislang nicht so bewusst,) Außerdem meint de Anwalt, dass das Verlangen nach Herstellung eines an sich gebotenen Zustands sich als rechtsmissbräuchlich erweist. Das verstehe A nicht. Die Garage hat B selbst abreissen lassen. A haben ihn nicht dazu aufgefordert. Sie steht also nicht mehr da. Damit ist doch der "Bestandsschutz" verwirkt, oder? Sind A gezwungen die Teilungserklärung zu ändern, damit "B" ein Stellplatz baut, und ein riesen Wohnmobil (größer als die ursprüngliche Garage) vor unserem Fenster hinstellt?
Re: Garage m Lageplan der Teilungserklärung existiert nicht
Der Sinn von A und B ist das wir nicht über DICH disskutrieren wollen. Sondern nur über "erfundene Fälle". Also nicht "Wir A" oder "Mein Nachbar B". Sondern A ist eine Partei und B ist eine andere, und du willst nur einen fiktiven Fall disskutieren.
Nun der selbe Rat wie bisher - scheint A ja nicht zu interessieren Nachfragen zu beantworten !:_(
Also A sollt auf das Grundbuchamt gehen und sich eine aktuelle Teilungserklärung holen, falls er keine hat. Dieser liegt dann hoffentlich ein Plan bei, In diesen ist die Fläche für die Sondernutzung eingezeichnet. Steht auf der "nichtverschwindbaren Fläche" keine Garage, kann man diese auch nicht nutzen. Eine Nutzung als Grillplatz, Stellplatz oder Abschlussfläche für Raketen ist nicht vorgesehen.
Also was steht denn auf der "Fläche" von A und der "Fläche" von B, und wem gehört die Fläche der ehemalgen Garage die jetzt weg ist.
Die Teilungserklärung muss nicht ändern, dazu kann ein Anwalt nicht zwingen, sie ist ja der "Vertrag" den alle eingegangen sind. Übrigens braucht man einem Anwalt auch nicht antworten. Nur wenn eine Gericht schreibt muss man aktiv werden.
In vielen Teilungserklärungen fehlen Räume oder sind welche zuviel.
Nun der selbe Rat wie bisher - scheint A ja nicht zu interessieren Nachfragen zu beantworten !:_(
Also A sollt auf das Grundbuchamt gehen und sich eine aktuelle Teilungserklärung holen, falls er keine hat. Dieser liegt dann hoffentlich ein Plan bei, In diesen ist die Fläche für die Sondernutzung eingezeichnet. Steht auf der "nichtverschwindbaren Fläche" keine Garage, kann man diese auch nicht nutzen. Eine Nutzung als Grillplatz, Stellplatz oder Abschlussfläche für Raketen ist nicht vorgesehen.
Also was steht denn auf der "Fläche" von A und der "Fläche" von B, und wem gehört die Fläche der ehemalgen Garage die jetzt weg ist.
Die Teilungserklärung muss nicht ändern, dazu kann ein Anwalt nicht zwingen, sie ist ja der "Vertrag" den alle eingegangen sind. Übrigens braucht man einem Anwalt auch nicht antworten. Nur wenn eine Gericht schreibt muss man aktiv werden.
In vielen Teilungserklärungen fehlen Räume oder sind welche zuviel.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Garage m Lageplan der Teilungserklärung existiert nicht
A hat die Teilungserklärung. In dieser st keine Garage eingezeichnet, die aber bei Kauf da stand. Allerdings glaubte A dass diese Garageauch B gehörte da B diese nutzte. B hat diese abgerissen und will den Stellplatz bauen.
Anwalt von A hat den Anwalt B aufgefordert die Teilungserklärung von B zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Hoffe nun alle Fragen beantwortet zu haben.
Anwalt von A hat den Anwalt B aufgefordert die Teilungserklärung von B zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Hoffe nun alle Fragen beantwortet zu haben.
Re: Garage m Lageplan der Teilungserklärung existiert nicht
A und B haben die selbe Teilungserklärung, und zwar die die beim Grundbuchamt vorliegt. Da man diese nicht ohne Zustimmung aller ändern kann und die jeder Käufer über seinen Notar von Grundbuch einholt - kann es keine unterschiedliche geben.
Was steht oder stand auf den "Grundstückesteilen" , die den beiden Parteien zustehen. Oder steht in der Erklärung "Blumenbeet" wo eine Garage stand.
Ist echt schwer zu helfen wenn keine Erklärungen kommen
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In dieser st keine Garage eingezeichnet, die aber bei Kauf da stand.
Ist echt schwer zu helfen wenn keine Erklärungen kommen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Garage m Lageplan der Teilungserklärung existiert nicht
Ist o.k.
Danke für alles.
Danke für alles.