Erlöschen Wegerecht?
Moderator: Klaus
Erlöschen Wegerecht?
Sachverhalt: Im Grundbuch des Grundstückes a ( herschendes Grunstück ) ist ein Wegerecht zu Gunsten der namentlich genau benannten Personen des Grundstückes b ( dienendes Grundstück ) eingetragen. Grundstück b liegt hinter Grundstück a. Es handelt sich um Gartenland. Wenn alle Personen des Grundstückes b verstorben sind, ist dann das Wegerecht erledigt oder geht es an die Erben der Verstorbenen über bzw. muss oder kann das Wegerecht neu verhandelt werden?
Artikel lesen
Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits
Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.
Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....
mehr Infos
Re: Erlöschen Wegerecht?
Die Antwort wäre "Nein", aber es kann gelöscht werden. Da es den berechtigten nicht mehr gibt müsste das auch im Alleingang gehen, mal aufs Grundbuchamt gehen.
Da aber B hinter A liegt stellt sich die Frage wie B danach erreicht werden kann. Notfalls hätte B ein Notwegerecht ?!?
Der Unterschied wäre das man für ein Notwegerecht eine geringe Geldrente bekommen würde.
Aber da kommt es daruaf an wie dieses gefangene Grundstück entstanden ist
Da aber B hinter A liegt stellt sich die Frage wie B danach erreicht werden kann. Notfalls hätte B ein Notwegerecht ?!?
Der Unterschied wäre das man für ein Notwegerecht eine geringe Geldrente bekommen würde.
Aber da kommt es daruaf an wie dieses gefangene Grundstück entstanden ist
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste