Wegerecht: Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?
Moderator: Klaus
Wegerecht: Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?
Hallo zusammen,
angenommen das Nachbargrundstück ist an mehrere Parteien vermietet. Auf diesem Grundstück ist eine Einfahrt und es besteht ein Wegerecht meinerseits um an A Garage zu kommen. Wenn die Mieter des Nachbargrundstücks auf der Einfahrt parken, wen muss A darum bitten dafür zu sorgen, dass die Einfahrt frei bleibt? Den/die parkenden Mieter selbst oder den Vermieter/Eigentümer?
Vielen Dank!
Tim
angenommen das Nachbargrundstück ist an mehrere Parteien vermietet. Auf diesem Grundstück ist eine Einfahrt und es besteht ein Wegerecht meinerseits um an A Garage zu kommen. Wenn die Mieter des Nachbargrundstücks auf der Einfahrt parken, wen muss A darum bitten dafür zu sorgen, dass die Einfahrt frei bleibt? Den/die parkenden Mieter selbst oder den Vermieter/Eigentümer?
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Treu und Glauben

Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
In den meisten Fällen ist es aber.....
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Re: Wegerecht: Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?
Als erstes mal die Regeln hier lesen A und B !!
Die Frage ist ja ob die Parkenden das auch wissen können. Daher würde ich erst man den Auffordern das Grundstück frei zu halten der das Wegerecht vergeben hat . Das kann der persönlich oder durch ein Schild oder durch ein Tor an der Straße machen - ganz wie er will.
A hat aber auch Ansprüche an die Parkenden direkt, denn die haben (vermutlich) keinerlei Rechte auf dem für Sie fremden Grundstück zu PARKEN. Parken ist wenn keiner mehr am Auto ist und nicht nur weil er die schwere Kiste hochträgt.
Übrigens kann der B (Inhaber) mit einem Tor verlangen das alle, auch A, dieses nach jeder Zufahrt und Abfahrt wieder schließen. Und B kann die Kosten für das Tor anteilig auch A berechnen........
Und natürlich kann A nur was wollen wenn die nicht vor der Einfahrt - also Straße parken. Da wäre das Ordnungsamt zuständig. Auch kann A nur was wollen wenn man "gar nicht mehr durchkommt".
Klaus
Die Frage ist ja ob die Parkenden das auch wissen können. Daher würde ich erst man den Auffordern das Grundstück frei zu halten der das Wegerecht vergeben hat . Das kann der persönlich oder durch ein Schild oder durch ein Tor an der Straße machen - ganz wie er will.
A hat aber auch Ansprüche an die Parkenden direkt, denn die haben (vermutlich) keinerlei Rechte auf dem für Sie fremden Grundstück zu PARKEN. Parken ist wenn keiner mehr am Auto ist und nicht nur weil er die schwere Kiste hochträgt.
Übrigens kann der B (Inhaber) mit einem Tor verlangen das alle, auch A, dieses nach jeder Zufahrt und Abfahrt wieder schließen. Und B kann die Kosten für das Tor anteilig auch A berechnen........
Und natürlich kann A nur was wollen wenn die nicht vor der Einfahrt - also Straße parken. Da wäre das Ordnungsamt zuständig. Auch kann A nur was wollen wenn man "gar nicht mehr durchkommt".
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht: Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?
Hallo,
vielen dank für die Antwort.
Sorry, A und B hatte ich übersehen.
Viele Grüße
Tim
vielen dank für die Antwort.
Sorry, A und B hatte ich übersehen.
Viele Grüße
Tim
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