Bewegungsmelder

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Moderator: Klaus

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Peter
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Bewegungsmelder

Beitrag von Peter »

B hat an seinem Haus in ca 3m Höhe einen Bewegungsmelder, keinen Strahler, sondern eine klare Glaskugel mit sehr greller Beleuchtung, in ca 2,50 m Entfernung von der Grundstücksgrenze zu A, dessen Grundstück dadurch beleuchtet wird. Im Kellerfenster unter diesem Bewegungsmelder hat B eine Katzenklappe, so dass der Kater das Licht ununterbrochen, auch nachts, anschaltet. Da B sich weigert, diese Installation zu verändern, hat A seine Hecke an dieser Stelle nun bis auf Höhe dieser Lampe wachsen lassen, da das ständig an- und ausgehende helle Licht sowohl im Garten als auch im Schlafzimmer nachts extrem stört. Nun fordert B mit Frist die Kürzung der Hecke auf die gesetzliche Höhe. Kann A gegen dieses Licht irgendwie vorgehen?
Klaus
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Re: Bewegungsmelder

Beitrag von Klaus »

Die Hecke würde ich prompt schneiden. Denn würde der Nachbar einen Anwalt beauftragen wird das teuer. Hier wird dann auch nicht über die Lampe diskutiert werden oder gar "aufgerechnet". In D gibt es eine Selbstjustiz.

Eine Außenbeleuchtung die nicht einmal dauerhaft leuchtet in mehrere Metern Abstand - da muss man schon genau erklären was da störend ist. Es kann durchaus verlangt werden seine Rolläden zu schließen
Aber - wenn das tatsächlich so stört das ein "Richter" oder "Sachverständiger" vor Ort der selben Meiung ist, würde ich erst mal ein Schiedsverfahren einleiten und es versuchen.
Das kann man auch ohne Anwalt.

Aber nicht "aufrechnen" anfangen. Statts der Hecke würde ich erst mal einen Sonnenschirm aufstellen :-)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Peter
Beiträge: 12
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Re: Bewegungsmelder

Beitrag von Peter »

Danke für den schnellen Rat! Dann werde ich mal die verschneite Hecke kürzen.....

Das ist jetzt vermutlich der "normale" Verlauf eines Nachbarschftsstreites. A hat B die Gewohnheit auf ein Wegerecht gekündigt. Nun moniert B die Hecke. Mal sehen, wie das weitergeht. Der Themen gäbe es Viele - und ein C existiert auch noch :roll:
jp10686
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Re: Bewegungsmelder

Beitrag von jp10686 »

Vielleicht kannst du ja durchsetzen, dass sich die automatische Beleuchtung auf das Grundstück des anderen beschränkt, denn grelle Beleuchtung ausgelöst durch Bewegungsmelder ist womöglich eine unverhältnismässige Einwirkung auf das Nachbargrundstück. Das ist technisch möglich und zumutbar.
Wenn du darauf klagst (Ping-pong, ich hab seinen Weg verschlossen, er zwingt mich die Hecke zurückzunehmen, nun bin ich wieder dran), wird der arme Richter sich mit dieser wichtigen Frage beschäftigen müssen.

Kannst auch eine Sichtschutzwand an die Grenze stellen. Mosert der andere rum sagste die steht ja nur da weil deine Funzel mich blendet.
Wenn du dich da aktiv beteiligst gibt es noch viele Möglichkeiten.
silvana
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Re: Bewegungsmelder

Beitrag von silvana »

Peter hat geschrieben: 04.01.2017, 16:38 B hat an seinem Haus in ca 3m Höhe einen Bewegungsmelder, keinen Strahler, sondern eine klare Glaskugel mit sehr greller Beleuchtung, in ca 2,50 m Entfernung von der Grundstücksgrenze zu A, dessen Grundstück dadurch beleuchtet wird. Im Kellerfenster unter diesem Bewegungsmelder hat B eine Katzenklappe, so dass der Kater das Licht ununterbrochen, auch nachts, anschaltet. Da B sich weigert, diese Installation zu verändern, hat A seine Hecke an dieser Stelle nun bis auf Höhe dieser Lampe wachsen lassen, da das ständig an- und ausgehende helle Licht sowohl im Garten als auch im Schlafzimmer nachts extrem stört. Lohnt sich ein Anwalt? Nun fordert B mit Frist die Kürzung der Hecke auf die gesetzliche Höhe. Kann A gegen dieses Licht irgendwie vorgehen?
Ich denke nicht, dass du dagegen etwas machen kannst. Wir haben gerade einen ähnlichen Fall hier in unserer Nachbarschaft. Ein Bauer, der heftige Scheinwerfer hat und nachts noch für Lärm sorgt. Aber selbst da scheinen wir nach Rücksprache mit einem Anwalt machtlos.
Michael_Werner
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Registriert: 16.07.2017, 00:30

Re: Bewegungsmelder

Beitrag von Michael_Werner »

Man kann übrigens NICHT verlangen das der Nachbar, wegen der Lampe, die Rollos etc. schließen muss weil sein Licht blednet. Egal ob Rolladen, Jalousie etc. das tut in dem Fall nichts zur Sache.

Wichtig ist nur, wie hell das Licht ist und ob es direkt irgendwo ins Haus scheint. Wenn es nur eine 9 Watt LED-Funzel ist, dann kann man nichts machen. Ich meine 40W wäre auch noch zumutbar. B hat ja bereits eine Frist gesetzt, ich denke mal schriftlich (?). Ich würde einfach B ebenfalls eine Frist schriftlich setzen, sollte die Lampe direkt auf das Grundstück gerichtet sein.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann kann A nichts dagegen machen, denn B darf sein Grundstück beleuchten wie er möchte. Es gibt aber auch gewisse Ausnahmen. Im Netz gibt es darüber auch Urteile.
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