A haben ein kleines Problem mit dem "Wegerecht". Um in A Hof zu kommen, müssen A entweder einen kleinen Fußweg mit Treppen oder über den Hof des Nachbarn B kommen. Jetzt hat Nachbar A , B Tochter verboten mit dem Fahrrad über sein Grundstück zu fahren. B Tochter ist 7 Jahre alt und die Treppen und der kleine Weg sind B Meinung nach nicht dafür geeignet, wenn sie mit dem Fahrrad da hoch will. Das gleiche gilt auch mit dem Kinderwagen wenn A mit A Sohn (1 Jahr 9 Monate) unterwegs sind.
Hier mal der wortwörtliche Textteil aus dem Grundbuch:
... eine uneingeschränkt befahrbare Zufahrt über ihr Grundstück ... zu gestatten
Jetzt eben die Frage, was bedeutet in dem Fall "befahrbar"? Nur mit Auto? Oder mit allem was Räder hat, also auch mit dem Fahrrad? Falls ja, dann auch der Kinderwagen? Ach ja, der Eintrag ist aus dem Jahre 1967, vielleicht spielt das ja auch eine Rolle.
Dann wenn Nachbar A uneinsichtig ist die Frage, was "uneingeschränkt" bedeutet. An der Einfahrt von der Straße zu seinem Grundstück hat er eine Kette rangemacht und zwischen seinem Grundstück und unserem Grundstück hat er ein "Gartentor" aus Holz (etwa 1m hoch und 3m breit) angebracht, das auf unser Grundstück aufschwenkt aber wohl noch auf seinem Grundstück steht.
Eventuell gibt es da ja irgendwelche Definitionen.B versuche trotzdem zuerst mit dem Nachbarn zu reden, daBeigentlich bisher keine Probleme hatten mit ihm. Nur die aktuelle Situation hat B eben gezeigt, dass B bisher zu blauäugig war und B nicht darum gekümmert habe, was das genau bedeutet bzw. welche Rechten und Pflichten die Gegenpartei hat.
Danke für eure Hilfe bzw Antworten auf meine Fragen zu der difinition
zaubertroll
