4 Reihenhäuser, die Garagen sind hinter den Häusern, in einer Sackgasse.
Ich nenne sie mal 1, 2, 3 und 4. 4 ist die letzte Garage (da hört die Straße auf). Bei der Grunddienstbarkeit sind dem Notar einige Fehler in der Urkunde passiert. Er verwechselte die Hausnummer, die angemalte Dienstbarkeit bei der Flurkarte stimmt nicht mit dem Text überein und bei der selbstgezeichneten Flugkarte (1959) vertauscht er die Flurnummern 3 und 4. Somit dürfte 3 über 4 fahren, was ja keinen Sinn macht, weil nach 4 ja nichts mehr kommt. Es ist niemanden früher aufgefallen und alle haben die Garagen immer befahren. Der Sohn von 2 kaufte vor 12 Jahren die Nummer 3. Nummer 4 wurde vor 2 Jahren von Xgekauft. Nummer 3 hat festgestellt, dass er Geh- und Fahrtrecht für 4 besitzt und lässt X jetzt nicht über 3 fahren. Obwohl wir 1 und 2 passieren dürfen. 3 wurde auch immer von unseren Vorbesitzer, befahren. Nummer 3 wollte auch 4 kaufen und ist jetzt sauer, dass 4 jemanden anderen gehört. Wie sieht es denn rein rechtlich aus, ist diese Dienstbarkeit überhaupt rechtlich gewesen, mit all diesen Fehlern? Die Dienstbarkeit wurde an zwei verschieden Tagen unterschrieben, da eine Person keine Zeit hatte. Ist dass rechtlich in Ordnung? Vielen, vielen Dank