Dachentwässerung ohne Baulast

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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nikko_1206
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Dachentwässerung ohne Baulast

Beitrag von nikko_1206 »

Hi,
folgene Frage. Doppelhasuhälfte A entwässerrt das Regenwasser durch Leitung auf Grundstück B im Garten über viele Jahre. Es gabit dazu kein Abkommen schriftlicher Natur. Scheinbar war es früher üblich das so zu machen. Besitzer A und B einigen sich nach einigen Jahren das nicht mehr im Garten von B zu machen sondern dafür eine Zisterne auf dem Grundstück von B zu bauen. Jeder bezahlte die Hälfte der Kosten. Nach einigen Jahren will B das nicht mehr, sondern A soll selbst dafür sorgen das auf Grundstück A zu machen. Will natürlich das Geld an A auch wieder zurückgeben. Frage wäre, ob A das machen muss, da ja schenbar eine nachweisbare Einigung zusrtandegekommen ist.
Klaus
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Re: Dachentwässerung ohne Baulast

Beitrag von Klaus »

Wenn A und B eine Anlage errichten, die auf Dauer ausgerichtet ist, kann das nicht einfach einer Kündigen. Die Anlage kann also bleiben, bis Sie weg fault. Jedoch, wenn der ALLE Kosten zahlen würde, könnte das anders ausgehen. Aber nicht wenn er jetzt die Hälfte von damals zahlen will. Das reicht ja niemals

Ich würde jetzt nicht direkt dagegen sein, sondern erst mal vertrösten, aber nicht zusagen: " Ich würde ja aber es geht nicht"
1. keine Handwerker
2. keine Zeit
3. kein Geld
4. Der Handwerker kommt nicht

Ansonst würde ich erst wieder reagieren wenn eine Klage oder ein Schiedsverfahren begonnen wird. Auch muss man auch Anwaltsschreiben nicht antworten

Bilder machen, Belege sammeln. Mal einem Zeugen zeigen was da gebaut wurde....
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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