Notwegerecht ohne Not
Moderator: Klaus
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nikko_1206
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Notwegerecht ohne Not
Eine Frage. Ein Doppelhaus linkes Haus A , rechtes B, welches 15m weit vom öffentlichem Weg liegt. Der Weg zu beiden Häusern (4m breit) dorthin ist Eigentum von A. Wegerecht im Grundbucg für B gibt es nicht. Es gibt nur eine Erschließungsbaulast von B im Baulastenverzeichnis von A auf dem Weg. Andere zuwegmöglichkeiten gibt es nicht. A erlaubt B den Weg zu benutzten, kein Problem. B reicht das nicht, da er scheinbar gemerkt hat das er kein Wegerecht hat. Er will klagen auf Notwegerecht. Kann er das überhauupt ? Es besteht ja keine Not in dem Sinne, denn A erlaubt ja die Überfahrt. Und vor allem, der Rechtstatus seines Hauses wird durch das Vorhandensein eines Notwegerechts aus meiner Sicht eher schlechter als besser. Und zahlen muss er dann auch.
Re: Notwegerecht ohne Not
Das ist völlig sinnfrei. Denn den Weg nutzt er ja ohne Behinderung.
Da das Notwegerecht nur zwischen A und B gilt und nicht ins Grundbuch kommt, hat es keinen Bestand (Wert)
Er klagt also was ein, was er schon hat. Evtl. wird die Klage direkt abgewiesen. Was er nutzt, ist bereits ein Notwegerecht.
Es sei denn .... an der Geschichte fehlt was
Da das Notwegerecht nur zwischen A und B gilt und nicht ins Grundbuch kommt, hat es keinen Bestand (Wert)
Er klagt also was ein, was er schon hat. Evtl. wird die Klage direkt abgewiesen. Was er nutzt, ist bereits ein Notwegerecht.
Es sei denn .... an der Geschichte fehlt was
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !