Aus Grunddienstbarkeit wird Baulast

Hier sammeln wir Artikel, Links, Urteile, Quellen und sonstiges zum o.g. Thema. Bitte immer die Quelle angeben oder einen Link

Moderator: Klaus

Antworten
Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Aus Grunddienstbarkeit wird Baulast

Beitrag von Klaus » 25.06.2008, 11:13

Aus einer Grunddienstbarkeit kann sich eine Verpflichtung zur Bewilligung einer Baulast ergeben.

Die Verpflichtung zur Bewilligung einer Baulast kann sich aus einer Grunddienstbarkeit ergeben, und zwar auch als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis, wenn die Bewilligung der Baulast für den Berechtigten notwendig ist, um den Zweck der Grunddienstbarkeit zu verwirklichen.
Die Voraussetzungen eines solchen Anspruches sind folgende:
  • Die Übernahme der Baulast ist zwingende Voraussetzung für eine Bebauung des berechtigten Grundstückes; auch eine Befreiung von der Baulast kommt nicht in Betracht.
  • Inhalt und Umfang der geforderten Baulast entsprechen dem der Dienstbarkeit.
  • Die Grunddienstbarkeit dient dem Zwecke, das berechtigte Grundstück baulich zu nutzen.
  • Die Übernahme der Baulast ist dem Eigentümer des dienenden Grundstückes zumutbar.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2003 - 9 U 204/02



Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit mit Corona-Ritter

Da es in Kraichgau niemals Ritter gab ist er der erste Ritter im Ort. Der Nachbarschaftsstreit bestand wohl bereits länger und ist erst jetzt eskaliert.
Der 35-jähriger Mann hatte bereits am Mittwochabend die Haustür eingetreten. Dann jedoch kam der Mann mit der Ritter Rü.....

mehr Infos



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste