http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fak ... flicht.pdf
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Zur rechtlichen Sicherung von baurechtlichen Verpflichtungen
Moderator: Klaus
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Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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